Betreff
Antrag der Gemeinde Woltersdorf zur 111. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
026/2011 SG
Aktenzeichen
612009SG:111. Änderung F-Plan
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat nach Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Bebauung und Grundstücksangelegenheiten sowie im Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 3. März 2011 die Aufstellung der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen. Es ist die Darstellung eines Sondergebietes „Bioenergie“ vorgesehen.

 

Der Samtgemeindeausschuss hat diesen Aufstellungsbeschluss mit der Auflage versehen, dass die maximale Leistung in dem Gebiet auf 500 kW begrenzt werden soll.

 

Die Gemeinde Woltersdorf hat mit Schreiben vom 24. März 2011 beantragt, den Aufstellungsbeschluss dahingehend zu ändern, dass die Leistung der Biogasanlage im Flächennutzungsplan nicht beschränkt wird, da es der Gemeinde überlassen werden soll, die Leistung der Biogasanlage im nachfolgenden Bebauungsplan zu begrenzen.

 

Seitens der Verwaltung wird - wie bereits in der Sitzung des Rates am 3. März 2011 vorgetragen - eine solche Leistungsbegrenzung kritisch gesehen, da auf der Ebene des Flächennutzungsplanes die Baugebiete nur dem Grunde nach darzustellen sind. Detailplanungen sind der Ebene des Bebauungsplanes vorbehalten.


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