Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) hat nach Beratungen im Ausschuss für Umwelt, Bebauung und
Grundstücksangelegenheiten sowie im Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am
3. März 2011 die Aufstellung der 111. Änderung des Flächennutzungsplanes
beschlossen. Es ist die Darstellung eines Sondergebietes „Bioenergie“
vorgesehen.
Der
Samtgemeindeausschuss hat diesen Aufstellungsbeschluss mit der Auflage
versehen, dass die maximale Leistung in dem Gebiet auf 500 kW begrenzt werden
soll.
Die Gemeinde
Woltersdorf hat mit Schreiben vom 24. März 2011 beantragt, den
Aufstellungsbeschluss dahingehend zu ändern, dass die Leistung der Biogasanlage
im Flächennutzungsplan nicht beschränkt wird, da es der Gemeinde überlassen
werden soll, die Leistung der Biogasanlage im nachfolgenden Bebauungsplan zu
begrenzen.
Seitens der Verwaltung
wird - wie bereits in der Sitzung des Rates am 3. März 2011 vorgetragen - eine
solche Leistungsbegrenzung kritisch gesehen, da auf der Ebene des
Flächennutzungsplanes die Baugebiete nur dem Grunde nach darzustellen sind.
Detailplanungen sind der Ebene des Bebauungsplanes vorbehalten.
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