Frau Cornelia Kamphausen
hat mit Schreiben vom 22. April 2011 ihren Verzicht auf den Sitz im
Verwaltungsausschuss (VA) der Stadt Lüchow (Wendland) angezeigt. Seitens der
CDU-Fraktion wurde am 16. Mai 2011 der nachstehende personelle Wechsel
mitgeteilt:
- Ratsmitglied Rainer
Claaßens wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Cornelia Kamphausen
benannt.
- Die CDU-Fraktion hat
als Vertreterin für den Beigeordneten Rainer Claaßens Ratsmitglied Cornelia
Kamphausen benannt.
Ansonsten bleibt die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland)
unverändert.
Gemäß § 56 Absatz 3 Satz 1 Niedersächsische
Gemeindeordnung (NGO) bestimmen die Ratsfrauen und Ratsherren aus ihrer Mitte
die Beigeordneten. Diese und die Grundmandatare werden nicht mehr für die Dauer
der Wahlperiode berufen, sie können vielmehr von der Fraktion oder Gruppe, die
sie vorgeschlagen hat, jederzeit auch gegen ihren Willen abberufen und durch
andere Mitglieder ersetzt werden. (§ 56 Absatz 3 Satz 5 i. V. m. § 51 Absatz
9 Satz 3 NGO)
Über diese Umbesetzung ist
gemäß § 51 Absatz 5 NGO ein feststellender Beschluss des Rates der Stadt
Lüchow (Wendland) erforderlich.
keine
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland)
fasst gemäß § 51 Absatz 5 NGO folgenden Feststellungsbeschluss:
a) Ratsmitglied Rainer
Claaßens wird als Beigeordneter für Ratsmitglied Cornelia Kamphausen benannt.
b) Die CDU-Fraktion hat
als Vertreterin für den Beigeordneten Rainer Claaßens Ratsmitglied Cornelia
Kamphausen benannt.
Ansonsten bleibt die
Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland)
unverändert.