Betreff
Antrag der Gemeinde Lübbow auf Verlegung der Ortsverbindungsstraße 21 - SV zurückgenommen
Vorlage
044/2011 SG
Aktenzeichen
661114SG:Allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Lübbow hat im Rahmen der Abstufung von Ortsverbindungsstraßen die Verlegung eines Teilstückes der Ortsverbindungsstraße 21 (Dangenstorf - Woltersdorf) beantragt. Hiernach sollen ca. 1.000 m der Straße zur Gemeindestraße abgestuft werden und stattdessen soll ein parallel dazu zulaufender Wirtschaftsweg zur Ortsverbindungsstraße aufgestuft werden. Dieses würde eine Verlegung der Ortsverbindungsstraße um ca. 100 m nach Osten bedeuten. Hierdurch soll der Verkehr aus den ersten ca. 100 m der Ortslage herausgehalten werden.

 

Seitens der Verwaltung kann dieser Antrag aus folgenden Überlegungen nicht befürwortet werden:

 

-        Die Länge des abzugebenden Teilstückes beträgt ca. 1.000 m, das zu übernehmende Teilstück ca. 1.250 m. Somit hat die Samtgemeinde zusätzlichen Unterhaltungsaufwand.

 

-        Es ist zu befürchten, dass die vorgesehene neue Strecke nicht angenommen wird, da die Zufahrt auch außerhalb der Ortslage liegt. Vielmehr werden sich die Nutzer der Straße andere Ausweichstrecken innerhalb der Ortslage suchen. Dieses würde nur zu einer Verlagerung des Problems führen.

 

-        Die zu übernehmende Teilstrecke ist bisher ein Wirtschaftsweg und befindet sich im Vergleich zur jetzigen Ortsverbindungsstraße in einem schlechteren Zustand und ist zudem nur 3 m breit, während die Ortsverbindungsstraße 4,80 m breit ist.


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Antrag der Gemeinde Lübbow auf Verlegung der Ortsverbindungsstraße 21 abzulehnen.