Die Gemeinde Lübbow
hat im Rahmen der Abstufung von Ortsverbindungsstraßen die Verlegung eines
Teilstückes der Ortsverbindungsstraße 21 (Dangenstorf - Woltersdorf) beantragt.
Hiernach sollen ca. 1.000 m der Straße zur Gemeindestraße abgestuft werden und
stattdessen soll ein parallel dazu zulaufender Wirtschaftsweg zur
Ortsverbindungsstraße aufgestuft werden. Dieses würde eine Verlegung der
Ortsverbindungsstraße um ca. 100 m nach Osten bedeuten. Hierdurch soll der
Verkehr aus den ersten ca. 100 m der Ortslage herausgehalten werden.
Seitens der Verwaltung
kann dieser Antrag aus folgenden Überlegungen nicht befürwortet werden:
- Die Länge
des abzugebenden Teilstückes beträgt ca. 1.000 m, das zu übernehmende Teilstück
ca. 1.250 m. Somit hat die Samtgemeinde zusätzlichen Unterhaltungsaufwand.
- Es ist
zu befürchten, dass die vorgesehene neue Strecke nicht angenommen wird, da die
Zufahrt auch außerhalb der Ortslage liegt. Vielmehr werden sich die Nutzer der
Straße andere Ausweichstrecken innerhalb der Ortslage suchen. Dieses würde nur
zu einer Verlagerung des Problems führen.
- Die zu
übernehmende Teilstrecke ist bisher ein Wirtschaftsweg und befindet sich im
Vergleich zur jetzigen Ortsverbindungsstraße in einem schlechteren Zustand und
ist zudem nur 3 m breit, während die Ortsverbindungsstraße 4,80 m breit ist.
Der Ausschuss für Bau,
Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Antrag der Gemeinde Lübbow auf
Verlegung der Ortsverbindungsstraße 21 abzulehnen.