Bereits seit längerer
Zeit ist die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen zu Wirtschaftswegen in der
Diskussion.
Den Mitgliedsgemeinden
sind Vorschläge zur Abstufung gemacht worden. Insgesamt ist die Abstufung von
88 km denkbar. Zunächst haben die Gemeinden kein Interesse an Abstufungen und
damit Übernahmen der Wege bekundet.
In den Haushaltsplan
2011 wurde eine Übernahmeentschädigung in Höhe von insgesamt 270.000,00 €
eingeplant. Hiernach soll die jeweilige Gemeinde pro lfd. Meter übernommener
Straße eine Entschädigung von 3,00 € erhalten.
Bisher hat die
Gemeinde Lemgow mitgeteilt, dass sie bereit ist, den auf ihrem Gebiet
verlaufenden Teil der Ortsverbindungsstraße 52 (Predöhl - Lübbow) mit einer
Länge von 2.285 m zu übernehmen.
Hieraus würde eine
Entschädigung von 6.855,00 € resultieren. Da es sich bei der
Ortsverbindungsstraße 52 um eine gemeindeübergreifende Straße handelt, kann
eine Abstufung nur in gesamter Länge erfolgen. Das heißt, die Gemeinde Lübbow
muss die Restlänge von 3.853 m zu einer Entschädigung von 11.559,00 €
übernehmen.
Hierzu ist die
Gemeinde Lübbow bereit.
Zahlung von
Entschädigungen in Höhe von 18.414,00 €.
Der Ausschuss für Bau,
Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße 52
zum 1. Januar 2012 einzuziehen und die jeweiligen Teilstücke den Gemeinden
Lübbow und Lemgow zu übertragen. Für die Übernahme erhalten die Gemeinden eine
einmalige Entschädigung von 3,00 € pro lfd. Meter.
Hierüber ist eine
entsprechende Vereinbarung zu schließen.