Betreff
Abstufung von Ortsverbindungsstraßen - SV zurückgenommen
Vorlage
045/2011 SG
Aktenzeichen
661114SG:Allgemein
Art
Sitzungsvorlage SG

Bereits seit längerer Zeit ist die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen zu Wirtschaftswegen in der Diskussion.

Den Mitgliedsgemeinden sind Vorschläge zur Abstufung gemacht worden. Insgesamt ist die Abstufung von 88 km denkbar. Zunächst haben die Gemeinden kein Interesse an Abstufungen und damit Übernahmen der Wege bekundet.

 

In den Haushaltsplan 2011 wurde eine Übernahmeentschädigung in Höhe von insgesamt 270.000,00 € eingeplant. Hiernach soll die jeweilige Gemeinde pro lfd. Meter übernommener Straße eine Entschädigung von 3,00 € erhalten.

 

Bisher hat die Gemeinde Lemgow mitgeteilt, dass sie bereit ist, den auf ihrem Gebiet verlaufenden Teil der Ortsverbindungsstraße 52 (Predöhl - Lübbow) mit einer Länge von 2.285 m zu übernehmen.

Hieraus würde eine Entschädigung von 6.855,00 € resultieren. Da es sich bei der Ortsverbindungsstraße 52 um eine gemeindeübergreifende Straße handelt, kann eine Abstufung nur in gesamter Länge erfolgen. Das heißt, die Gemeinde Lübbow muss die Restlänge von 3.853 m zu einer Entschädigung von 11.559,00 € übernehmen.

Hierzu ist die Gemeinde Lübbow bereit.


Zahlung von Entschädigungen in Höhe von 18.414,00 €.


Der Ausschuss für Bau, Verkehr, Wirtschaft und Tourismus beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Ortsverbindungsstraße 52 zum 1. Januar 2012 einzuziehen und die jeweiligen Teilstücke den Gemeinden Lübbow und Lemgow zu übertragen. Für die Übernahme erhalten die Gemeinden eine einmalige Entschädigung von 3,00 € pro lfd. Meter.

Hierüber ist eine entsprechende Vereinbarung zu schließen.