Das
Hallenbad in Lüchow (Wendland) ist sanierungsbedürftig und soll bei
gleichzeitiger Schließung des Freibades in ein Ganzjahresbad umgewandelt
werden.
Das
Umweltministerium hat der Stadt Lüchow (Wendland) für die „energetische
Sanierung des Hallenbades“ zum Zwecke der Umwandlung in ein Ganzjahresbad einen
Zuschuss von gut 2 Mio. € bewilligt.
Nach
erforderlichen, intensiven Gesprächen mit dem Innenministerium ist man zu
folgendem Lösungsvorschlag gekommen:
Das
Eigentum an Gebäude und Grundstück verbleibt bei der Stadt Lüchow (Wendland).
Die
Stadt bleibt Antragsteller beim Umweltministerium und kann den fehlenden
Eigenanteil über Kredit finanzieren.
Die
Stadt überlässt die Nutzung der Liegenschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
durch Vertrag zum Zwecke des Betriebes eines Hallenbades.
Die
Samtgemeinde stellt die Aufgabenträgerschaft durch Beschluss fest.
Die
Samtgemeinde schließt einen Vertrag zum Betrieb des Bades mit einem Dritten
(gemeinnützige Bäder Betriebs GmbH).
Stadt
und Samtgemeinde unterstützen den Betreiber mit einem gedeckelten Zuschuss von
insgesamt 150.000,00 € jährlich.
Sollte
der Betrieb des Hallenbades über den Zweckbindungszeitraum nicht sichergestellt
werden können, fällt die Einrichtung zurück an die Stadt Lüchow (Wendland).
Diese hätte zu entscheiden, ob die Zuwendung anteilig zurückgezahlt oder das
Bad als städtische Einrichtung fortgeführt wird.
Um
diesem Ansatz folgen zu können, bedarf es u. a. eines Pachtvertrages zwischen
Stadt und Samtgemeinde, da die Stadt der Samtgemeinde Gebäude und Grundstück
gegen Zahlung einer Pacht zur Nutzung als Bad zur Verfügung stellt.
Der
Entwurf des Pachtvertrages ist dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.
Der
Samtgemeinde werden Grundstück und Gebäude von der Stadt zur Verfügung gestellt.
Dafür zahlt sie der Stadt eine Pacht, deren exakte Festlegung zurzeit noch
nicht möglich ist. Erste Einschätzungen gehen von 35.000,00 € bis 40.000,00 €
pro Jahr aus.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Gebäude des jetzigen
Hallenbades sowie das entsprechende Grundstück zur Nutzung als Hallenbad im
Ganzjahresbetrieb von der Stadt Lüchow (Wendland) zu pachten. Die Bestimmungen
der Verpachtung sind in einem Pachtvertrag geregelt, der als Entwurf in der
Anlage der Sitzungsvorlage vorliegt.
Lediglich
die letzten Details werden noch ergänzt. Maßgebliche Änderungen betreffs der
Pachtsumme bedürfen einer gesonderten Entscheidung.