Die Einwohnerzahl der Stadt
Lüchow (Wendland) beträgt nach Mitteilung des Landesver-
waltungsamtes nach dem
Stichtag vom 30.06.2005 9.705.
Gemäß § 32 NGO sind in Gemeinden
zwischen 9.000 und 10.000 Einwohnern 25 Rats-
Frauen oder Ratsherren in
den Rat zu wählen. Das Niedersächsische Kommunalwahl-
Gesetz sieht vor, dass
Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreter min-
destens 20 höchstens 31
beträgt, in mehrere, höchstens jedoch vier Wahlbereiche ein-
Geteilt werden können.
Die Zahl der Wahlbereiche hat die Gemeindevertretung zu be-
stimmen.
Seit den Kommunalwahlen
1972, wurde für die Stadt Lüchow (Wendland) nur ein Wahl-
bereich gebildet.
Wegen der gesetzlich
vorgegebenen Wahltermine ist jetzt eine Entscheidung notwendig,
unabhängig von dem Entwurf
eines Gesetzes über die Kommunalwahlen im Raum Lüchow-
Dannenberg für die Wahlperiode
ab 01. November 2006 und dem Entwurf eines Gesetzes
Zur kommunalen Neugliederung im Raum Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz),
um die ordnungsgemäße Vorbereitung und
Durchführung der Wahlen sicherzustellen.
Keine
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Stadtrat beschließt,
für die Kommunalwahl am 10.09.2006 für das Gebiet der Stadt Lüchow
(Wendland) einen
Wahlbereich zu bilden.
Dieser Beschluss erfolgt
vorsorglich mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Vorbereitung der Kommu-
nalwahl nicht zu gefährden.
Sollte aufgrund neuer
gesetzlicher Vorgaben eine andere Regelung der Wahlbereichseinteilung er-
folgen, wird dieser
Beschluss gegenstandslos.