Betreff
Gemeindewahl (Stadt Lüchow) am 10.09.2006 - Abgrenzung der Wahlbereiche
Vorlage
741/13
Aktenzeichen
129300SG:Kommunalwahl 2006 Wahlrundsch
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Einwohnerzahl der Stadt Lüchow (Wendland) beträgt nach Mitteilung des Landesver-

waltungsamtes nach dem Stichtag vom 30.06.2005  9.705.

 

Gemäß § 32 NGO sind in Gemeinden zwischen 9.000 und 10.000 Einwohnern 25 Rats-

Frauen oder Ratsherren in den Rat zu wählen. Das Niedersächsische Kommunalwahl-

Gesetz sieht vor, dass Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Vertreter min-

destens 20 höchstens 31 beträgt, in mehrere, höchstens jedoch vier Wahlbereiche ein-

Geteilt werden können. Die Zahl der Wahlbereiche hat die Gemeindevertretung zu be-

stimmen.

 

Seit den Kommunalwahlen 1972, wurde für die Stadt Lüchow (Wendland) nur ein Wahl-

bereich gebildet.

 

Wegen der gesetzlich vorgegebenen Wahltermine ist jetzt eine Entscheidung notwendig,

unabhängig von dem Entwurf eines Gesetzes über die Kommunalwahlen im Raum Lüchow-

Dannenberg für die Wahlperiode ab 01. November 2006 und dem Entwurf eines Gesetzes

Zur kommunalen Neugliederung  im Raum Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz),

 um die ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sicherzustellen.

 

 

 

 


Keine


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat der Stadt Lüchow (Wendland) vorzuschlagen,

folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtrat beschließt, für die Kommunalwahl am 10.09.2006 für das Gebiet der Stadt Lüchow

(Wendland) einen Wahlbereich zu bilden.

 

Dieser Beschluss erfolgt vorsorglich mit dem Ziel, die ordnungsgemäße Vorbereitung der Kommu-

nalwahl nicht zu gefährden.

 

Sollte aufgrund neuer gesetzlicher Vorgaben eine andere Regelung der Wahlbereichseinteilung er-

folgen, wird dieser Beschluss gegenstandslos.