Betreff
Neufassung der Satzung für die Freiwillige Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
059/2011 SG
Aktenzeichen
371001SG:Feuerwehrsatzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Rahmen der neuen Aufgabenverteilung der Kreisfeuerwehr des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist es im Bereich der neuen Vertretungsregelung für den Kreisbrandmeister zu gravierenden Änderungen gekommen. Diese wird ab sofort durch die drei Gemeindebrandmeister der drei Mitgliedssamtgemeinden wahrgenommen und nicht mehr von einem stellvertretenden Kreisbrandmeister wie bisher. Somit ist es erforderlich, die bisher vorhandene Satzung für die Freiwilligen Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) anzupassen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.

 

In der Anlage ist der Entwurf einer neuen Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beigefügt. Zu der Satzung gehören auch die Grundsätze für die Jugendfeuerwehr und für die Floriangruppen. Diese beiden Anlagen bedürfen keiner Änderung und sollen in der jetzigen Form erhalten bleiben. Der Satzungsentwurf ist in einer Ortsbrandmeisterdienstversammlung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beraten worden und die nun vorliegende Fassung ist von den Ortsbrandmeistern so einstimmig zur Beschlussfassung im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorgeschlagen worden.


Veröffentlichungskosten für die neue Satzung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.