Betreff
Bestimmung eines Wappens, einer Flagge und eines Dienstsiegels
Vorlage
061/2010 SG/1
Aktenzeichen
102201SG.01
Art
Sitzungsvorlage SG

Ergänzend zur der Vorlage 061/2010 SG hat sich der Sachverhalt wie folgt verändert:

 

In der Sitzung des Samtgemeinderates am 09.12.2010 wurde die Beschlussfassung bezüglich der Einführung eines Wappens nicht entschieden und vertagt.

 

Während Herr Dr. Rabbow seine Vorschläge und auch Herr Ministerialdirigent Rakow seine tags zuvor eingereichten Entwürfe persönlich vorstellten, kam während der Sitzung eine weitere Idee durch Herr Hildebrandt (ehemaliger Bürgermeister der Gemeinde Bergen an der Dumme) hinzu. Seine Anregung beinhaltete die Verwendung des „Wendenknüppels“, welcher in dieser Region als Giebelschmuck häufig vorzufinden ist.  

 

Die Entwürfe der Wappenzeichnungen der Herren Dr. Rabbow und Rakow wurden auf der Gewerbeschau in Bergen an der Dumme der Öffentlichkeit vorgestellt und eine sog. Bürgerbeteiligung durchgeführt. Die Idee von Herrn Hildebrandt war zu dieser Zeit noch nicht gestalterisch umgesetzt und fand somit keine Berücksichtigung.

An dieser Umfrage nahmen 481 Personen teil. Davon wohnen 349 in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). Bei vier Vorschlägen wurden kein Wappen angekreuzt, des weiteren hatten 14 Personen andere Anregungen aufgeführt, wie u.a. andere Farbauswahl oder die Verwendung des Wendlandlogos. Die zwei Entwürfe des Herrn Rakow haben die meisten Stimmen enthalten (330) und auf die drei Vorschläge des Herrn Dr. Rabbow entfielen 133 Stimmen. Allerdings kann bei Anzahl der Teilnehmer diese Auswertung als nicht repräsentativ gewertet werden.  

 

Die Wappenentwürfe (1. bis 7) sind in der Anlage zeichnerisch dargestellt.

 

Die Samtgemeinde und auch einige der Mitgliedsgemeinden nutzen zur Außendarstellung und als Zeichen der regionalen Verbundenheit das „Wendlandlogo“.

 

Dieses Logo wurde im Jahre 1999 durch Frau Laschütza erstellt und bereits durch die ehemaligen Samtgemeinden Lüchow und Clenze gemeinsam zur Außendarstellung genutzt. Für die Erstellung und als Vergütung für die exklusiven Nutzungsrechte wurden für das Wendlandlogo ca. 14.000,- Euro aufgewendet. Weiterhin hat die Verwaltung  Wendlandlogo als Bild- /Wortmarke in das Register des Deutschen Patent- und Markenamtes eingetragen lassen.    

 

Die Verwaltung sieht zurzeit keine zwingende Notwendigkeit, ein Wappen einzuführen. Zur Außendarstellung kann das „Wendlandlogo“ genutzt werden.  


Bei Einführung eines Wappens müssen die vorhandenen Dienstsiegel durch neue mit dem Wappen ersetzt werden. Diese Neuanschaffung würde ca. 1.000,00 € betragen sowie ca. 200,00 € für die amtliche Bekanntmachung der Hauptsatzungsänderung aufgewendet werden. . 


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