Auf Grund der neu
gefassten Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO), die rückwirkend seit dem 1.
Januar 2011 in Kraft ist, sowie des ab dem 1. November 2011 geltenden
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) ist die Betriebssatzung
des „Kommunal-Service Lüchow“ zu überarbeiten und vom Rat der Samtgemeinde zu
beschließen. Die Anpassung an die neuen gesetzlichen Regelungen sind gemäß
§ 36 EigBetrVO spätestens bis zum 1. Januar 2012 vorzunehmen.
Die Änderungen zur
bisher geltenden Betriebssatzung sind aus der in der Anlage 2 beigefügten
Gegenüberstellung des Satzungsentwurfes und der alten Satzung ersichtlich; die
Änderungen sind in „rot“ kenntlich gemacht.
Neben der Anpassung
der gesetzlichen Grundlagen und den geänderten Bezeichnungen für die
Werksleitung (neu: Betriebsleitung) sowie den Werksausschuss (neu:
Betriebsausschuss) wurden insbesondere folgende inhaltliche Veränderungen
vorgenommen:
- Erweiterung der Zuständigkeit des Betriebsausschusses
um die Entscheidung über erfolgsgefährdende Mehraufwendungen des Erfolgsplans
(vgl. § 4 Absatz 3 Nr. 7)
- Schaffung der Möglichkeit zur Eilentscheidung über
Angelegenheiten, für die der Betriebsausschuss zuständig, durch die/den
Samtgemeindebürgermeisterin/Samtgemeindebürgermeister in dringenden Fällen
(vgl. § 4 Absatz 5)
- Festlegung, dass die Rechnungslegung weiterhin auf
Grundlage der Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) erfolgt (vgl. § 7
Absatz 1 Satz 3)
- Reduzierung der Frist zur Aufstellung des Jahresabschlusses
von sechs auf drei Monate entsprechend den Vorgaben der EigBetrVO (vgl. § 7
Absatz 2 Satz 1)
- Pflicht zur Aufstellung einer mittelfristigen
Ergebnis- und Finanzplanung (vgl. § 8 Absatz 2)
- Festlegung, dass der Eigenbetrieb keine eigene Sonderkasse
führt, sondern seine Kassengeschäfte über die Samtgemeindekasse abwickelt (vgl.
§ 11)
Mit der Verabschiedung
der neuen EigBetrVO hat der Gesetzgeber den Kommunen das Wahlrecht eingeräumt,
wonach das Rechnungswesen eines Eigenbetriebes entweder nach den Vorschriften
des Handelsrechts oder der §§ 110 ff. NKomVG geführt werden kann. Vor dem
Hintergrund der bisher guten Erfahrungen mit der handelsrechtlichen Buchführung
und den mit einer Umstellung auf das kommunale doppische Buchungssystem verbundenen
Kosten schlägt die Werksleitung vor, das Rechnungswesen des „Kommunal-Service
Lüchow“ unverändert nach den Grundsätzen der EigBetrVO in Verbindung mit dem
HGB zu führen.
Die übrigen inhaltlichen Anpassungen der Betriebssatzung sind auf Grund
der entsprechenden Vorgabe der EigBetrVO erforderlich.
Der Werksausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) beschließt, der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“
in der vorliegenden Fassung zu zustimmen.