Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Dickstätte Nord II" mit 3. Änderung des Bebauungsplanes "Dickstätte Nord"

a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
001/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Änderung B-Plan Dickstätte Nord II
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Aus Sicht der Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG ist eine Erweiterung nach Westen über den vorhandenen Graben u. a. aus hygienischen Gründen mit Risiken verbunden.

Herr Schlüter hatte daher gebeten, die Erweiterung nach Norden in das zukünftige Industriegebiet zu ermöglichen. Dafür mussten die vorhandene und die geplante Entwässerungsmulde umgeplant und durch eine Änderung der Bebauungspläne planungsrechtlich abgesichert werden. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur und Landschaft ist auf dem Flurstück 69/6 (westlich des Grabens) und dem Flurstück 83, Flur 2, südwestlich der Kläranlage, vorgesehen.

Für die Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG sei die Fläche zwischen Graben und Waldstück im neuen Industriegebiet ausreichend und sie möchte die Fläche erwerben.

 

Die Anregung war bereits im Jahr 2010 von der Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG gemacht worden, allerdings nach Abschluss des Verfahrens für den Bebauungsplan „Dickstätte Nord II“.

 

Die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind im November/Dezember 2011 erfolgt. Es liegen Stellungnahmen vom Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Katasteramt Lüchow und vom Landkreis Lüchow-Dannenberg vor. Die Stellungnahmen erfordern keine Änderung der Planung und sind mit den Beschlussvorschlägen als Anlage beigefügt.

 

Das Verfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als sogenanntes beschleunigtes Verfahren durchgeführt.


Es wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG zur anteiligen Übernahme der Planungskosten geschlossen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Dickstätte Nord II“ mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dickstätte Nord“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen mit der Begründung.