a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Aus
Sicht der Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG ist eine Erweiterung nach
Westen über den vorhandenen Graben u. a. aus hygienischen Gründen mit Risiken
verbunden.
Herr
Schlüter hatte daher gebeten, die Erweiterung nach Norden in das zukünftige
Industriegebiet zu ermöglichen. Dafür mussten die vorhandene und die geplante
Entwässerungsmulde umgeplant und durch eine Änderung der Bebauungspläne
planungsrechtlich abgesichert werden. Der Ausgleich für den Eingriff in Natur
und Landschaft ist auf dem Flurstück 69/6 (westlich des Grabens) und dem
Flurstück 83, Flur 2, südwestlich der Kläranlage, vorgesehen.
Für
die Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG sei die Fläche zwischen Graben und
Waldstück im neuen Industriegebiet ausreichend und sie möchte die Fläche
erwerben.
Die
Anregung war bereits im Jahr 2010 von der Firma Artesan Pharma GmbH & Co.
KG gemacht worden, allerdings nach Abschluss des Verfahrens für den Bebauungsplan
„Dickstätte Nord II“.
Die
öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sind
im November/Dezember 2011 erfolgt. Es liegen Stellungnahmen vom Landesamt für
Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen - Katasteramt Lüchow und vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg vor. Die Stellungnahmen erfordern keine Änderung
der Planung und sind mit den Beschlussvorschlägen als Anlage beigefügt.
Das
Verfahren wurde gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) als sogenanntes
beschleunigtes Verfahren durchgeführt.
Es
wurde ein städtebaulicher Vertrag mit der Firma Artesan Pharma GmbH & Co. KG
zur anteiligen Übernahme der Planungskosten geschlossen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die eingegangenen Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage
beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und
b) die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Dickstätte Nord II“ mit der 3. Änderung des
Bebauungsplanes „Dickstätte Nord“ wird gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) als
Satzung beschlossen mit der Begründung.