Auf Grund der Beschlussfassung
über die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) vom 13. Oktober 2011 ist es erforderlich geworden, die
stellvertretenden Gemeindebrandmeister aus ihren Ämtern zu entlassen und die
Bereichsbrandmeister für die einzelnen Gemeindebereiche zu berufen.
In einer am 22.
November 2011 durchgeführten Ortsbrandmeisterdienstversammlung wurden die neuen
Bereichsbrandmeister gewählt und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur
Bestätigung durch die Gremien vorgeschlagen.
Das Vorschlagsrecht
wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen. Die persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Der Kreisbrandmeister
erhebt gegen die Ernennung keine Bedenken.
Es entstehen Kosten
für eine zusätzliche Aufwandsentschädigung.
Der
Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem
Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
1. Herr Horst-Jürgen Schlegel, bisher 1.
stellvertretender Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), ist
aus dem Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
2. Herr Uwe Schulz, bisher 2. stellvertretender
Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), ist aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis zu entlassen.
Nachstehend
aufgeführte Personen werden unter Berufung in das Beamtenverhältnis als
Ehrenbeamter zum Bereichsbrandmeister für sechs Jahre ernannt:
1. Herr Horst-Jürgen Schlegel für den Gemeindebereich
MITTE der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
2. Herr Frank Klimert für den Gemeindebereich OST der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
3. Herr Otmar Kandora für den Gemeindebereich WEST der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).