Betreff
Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
004/2012 SG
Aktenzeichen
371210.2:Allgemein und Satzungen
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch die Beschlussfassung über die Satzung für die Freiwillige Feuerwehr in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 13. Oktober 2011 ist es ebenfalls erforderlich, die Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) anzupassen.

 

Hierbei müssen folgende Funktionsträger/innen geändert bzw. gestrichen werden (§ 1 Absatz 2 b), c) und v)):

 

Die Funktionen der 1. und 2. stellv. Gemeindebrandmeister entfallen und werden durch die neuen Bereichsbrandmeister für die Gemeindebereiche MITTE, OST und WEST ersetzt. Des Weiteren soll die Funktion des Atemschutzgerätewartes der Samtgemeinde gestrichen werden, da diese Aufgabe auf die Bereichsbrandmeister gleichmäßig verteilt werden wird.

 

Um das ehrenamtliche Engagement zu fördern, wird in § 1 der dritte Absatz ersatzlos gestrichen.

 

In § 3 Absatz 2 werden die Worte „im Rahmen der Höchstgrenzen nach Absatz 1“ gestrichen, da sie auf Grund von gesetzlichen Änderungen nicht mehr durchsetzbar sind. Nach den gesetzlichen Änderungen sind die Verdienstausfallentschädigungen für Arbeitnehmer/innen in voller Höhe zu erstatten.


Die Kosten für die Aufwandsentschädigungen für die Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren erhöhen sich um monatlich 99,00 €.


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Entschädigung für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu erlassen.