Betreff
Niederlegung des Ratsmandates von Herrn Kay-Robert von dem Knesebeck
Vorlage
008/2012 SG
Aktenzeichen
129300SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 5. Dezember 2011 hat das Mitglied im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Herr Kay-Robert von dem Knesebeck, sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellt der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzung des § 52 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG vorliegt.

 

Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem Eingang der Verzichtserklärung ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat den Beschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG gefasst hat. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Nds. Gemeinde- u. Kreiswahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Samtgemeindewahlausschuss am 14. September 2011 ist Frau Cornelia Krause, Lange Straße 24, 29465 Schnega, die nächste Ersatzperson auf dem Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen (Personenwahl). Frau Cornelia Krause hat am 21. Dezember 2011 ihr Ratsmandat im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schriftlich abgelehnt/nicht angenommen.

 

Die dann nächste Ersatzperson auf dem Vorschlag der Bündnis 90/Die Grünen (Personenwahl) ist Herr Manfred Ebeling, OT Püggen 16, 29487 Luckau (Wendland). Er hat das Amt angenommen.

 

Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen. Da Zweifel nicht bestehen, hat der Samtgemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Herrn Kay-Robert von dem Knesebeck für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf die Ersatzperson, Herrn Manfred Ebeling, übergeht.

 

Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.

 

Die Mitgliedschaft des Herrn Manfred Ebeling beginnt gemäß § 51 NKomVG frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.


Es entstehen Kosten für eine öffentliche Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest:

 

a)         Die Mitgliedschaft von Herrn Kay-Robert von dem Knesebeck, OT Corvin 10,            29459 Clenze, im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist durch     Verzichtserklärung vom 5. Dezember 2011 beendet.

 

b)         Der Sitz geht gemäß § 44 NKWG auf Herrn Manfred Ebeling, OT Püggen 16,            29487 Luckau (Wendland), als nächste, hierzu bereite Ersatzperson des          Wahlvorschlages der Bündnis 90/Die Grünen (Personenwahl) über.