In der
konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 2.
November 2011 wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied im
Brandschutzausschuss Herr Kay-Robert von dem Knesebeck benannt.
Gemäß § 71 Absatz 9
Ziffer 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können Fraktionen
und Gruppen von ihnen genannte Ausschussmitglieder durch andere
Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes
im Rat endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet.
Durch den Verzicht von
Herrn Kay-Robert von dem Knesebeck auf sein Ratsmandat ist dieser Sitz im
Brandschutzausschuss seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem
Ratsmitglied neu zu benennen.
Über die Umbenennung
ist ein feststellender Beschluss des Rates gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG zu
fassen.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG fest,
Ratsmitglied
_______________________________
wird Mitglied im
Brandschutzausschuss.