Betreff
Benennung eines Mitgliedes im Brandschutzausschuss seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Vorlage
009/2012 SG
Aktenzeichen
102434SG.05
Art
Sitzungsvorlage SG

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 2. November 2011 wurde seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen als Mitglied im Brandschutzausschuss Herr Kay-Robert von dem Knesebeck benannt.

 

Gemäß § 71 Absatz 9 Ziffer 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) können Fraktionen und Gruppen von ihnen genannte Ausschussmitglieder durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes im Rat endet oder wenn es auf die Mitgliedschaft im Ausschuss verzichtet.

 

Durch den Verzicht von Herrn Kay-Robert von dem Knesebeck auf sein Ratsmandat ist dieser Sitz im Brandschutzausschuss seitens der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit einem Ratsmitglied neu zu benennen.

 

Über die Umbenennung ist ein feststellender Beschluss des Rates gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG zu fassen.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG fest,

 

Ratsmitglied _______________________________

 

wird Mitglied im Brandschutzausschuss.