Mit
Schreiben vom 19. August 2010 hat die Gemeinde Woltersdorf den Antrag gestellt,
den Einzugsbereich der Grundschule Woltersdorf dahingehend zu ändern, dass alle
Kinder aus der Gemeinde Woltersdorf auch in der Grundschule vor Ort beschult
werden sollen.
Der
Rat der letzten Legislaturperiode hatte sich in seiner Sitzung am 3. März 2011
inhaltlich mit der Änderung des Einzugsgebietes der Grundschule in Woltersdorf
befasst und beschlossen, dem Antrag der Gemeinde Woltersdorf zuzustimmen. Die
Regelung soll ab dem Schuljahr 2015/16 greifen.
Damit
die Änderungen rechtswirksam werden, ist es erforderlich, die der
Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.
Keine
Der Schulausschuss
beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 3. Satzung zur Änderung der
Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland).