Betreff
3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
011/2012 SG
Aktenzeichen
401100SG:0002
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 19. August 2010 hat die Gemeinde Woltersdorf den Antrag gestellt, den Einzugsbereich der Grundschule Woltersdorf dahingehend zu ändern, dass alle Kinder aus der Gemeinde Woltersdorf auch in der Grundschule vor Ort beschult werden sollen.

Der Rat der letzten Legislaturperiode hatte sich in seiner Sitzung am 3. März 2011 inhaltlich mit der Änderung des Einzugsgebietes der Grundschule in Woltersdorf befasst und beschlossen, dem Antrag der Gemeinde Woltersdorf zuzustimmen. Die Regelung soll ab dem Schuljahr 2015/16 greifen.

Damit die Änderungen rechtswirksam werden, ist es erforderlich, die der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügte Satzung zu beschließen.


Keine


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die 3. Satzung zur Änderung der Satzung zur Festlegung der Schulbezirke im Primarbereich der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).