Mit anliegendem Antrag
beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Errichtung einer Tempo-30-Zone
in der Seerauer Straße.
Für die Errichtung
einer solchen Zone ist eine verkehrsbehördliche Anordnung der zuständigen
Straßenverkehrsbehörde erforderlich. Für die hier betroffenen Gemeindestraßen
ist die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zuständige Verkehrsbehörde. Sofern dem
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefolgt werden soll, hat die Stadt
Lüchow (Wendland) als Straßenbaulastträgerin einen entsprechenden Antrag an die
Samtgemeinde zu stellen.
Diese wird dann die
Voraussetzungen prüfen und nach Durchführung der erforderlichen
Beteiligungen/Anhörungen über den Antrag entscheiden.
Aus Sicht der
Verwaltung erscheint eine solche Beschilderung vertretbar. Es wird jedoch
vorgeschlagen, die Geschwindigkeitsbeschränkung zwischen den Einmündungen der
Senator-Wentz-Straße und der Senator-Sandhagen-Straße festzusetzen, um mit
weniger Schildern auszukommen.
Für den Fall, dass dem
Antrag entsprochen wird, entstehen Kosten für die Beschaffung und Aufstellung
der Verkehrszeichen in Höhe von geschätzt 600,00 €.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, dem Antrag der Fraktion Bünd-nis 90/Die
Grünen zu folgen und bei der zuständigen Verkehrsbehörde einen Antrag auf
Errichtung einer Tempo-30-Zone für die Seerauer Straße zwischen Senator-Wentz-Straße
und der Senator-Sandhagen-Straße zu stellen.