Betreff
Neufassung der Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland)
Vorlage
024/2012 ST
Aktenzeichen
102004ST:Allgemeine Verwaltung/ST 0-6
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die zurzeit gültige Satzung der Stadt Lüchow über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung ist seit dem 14. Juni 1988 mit 1. Änderung vom 22. Januar 1990 in Kraft.

 

Bereits im Jahre 2008 wurde eine Änderung dieser Satzung seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen und zur Diskussion in die Fraktionen verwiesen.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 16. August 2010 wurde dann nach kurzer Diskussion beschlossen, dass möglichst nach der Kommunalwahl 2011 eine Anpassung der Satzung vorzunehmen ist. In einer weiteren Sitzung wurde sich dann darauf verständigt, das Ergebnis der Entschädigungskommission abzuwarten.

 

Den Mitgliedern des Verwaltungsausschusses wurden dann am 14. November 2011 seitens der Verwaltung als Diskussionsgrundlage eine Aufstellung mit Vorschlägen der CDU-Fraktion (erstellt von Hans-Joachim Beyer mit Datum vom 7. Juli 2008) sowie die Empfehlungen der Entschädigungskommission übersandt.

 

Auf Grund eines gemeinsamen Gespräches mit Vertretern der einzelnen Fraktionen am 29. Februar 2012 haben nunmehr die Fraktionen des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) mit anliegendem Schreiben vom 1. März 2012 die Änderung der Satzung der Stadt Lüchow über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung beantragt. Die diesem Antrag beigefügten Vorschläge über die künftigen Beträge der Entschädigungen wurden seitens der Verwaltung in den dieser Vorlage beigefügten Satzungsentwurf eingearbeitet.

 

Neben der Anpassung der Beträge der Entschädigungen und den redaktionellen Änderungen wurden auch die Entschädigung der Ehrenbeamten (bisher in einer separaten Satzung geregelt) und die Regelung über die Förderung der Fraktionsarbeit in diesem Satzungsentwurf mit eingearbeitet.

 

Weiterhin schlägt die Verwaltung vor, die Entschädigungszahlungen (Aufwandsentschädigung und Sitzungsgelder) künftig nachträglich vierteljährlich abzurechnen und auszuzahlen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) in vorliegender Fassung.

Die Satzung tritt am 1. April 2012 in Kraft.