Die zurzeit gültige
Satzung der Stadt Lüchow über Auslagenersatz, Verdienstausfall und
Aufwandsentschädigung ist seit dem 14. Juni 1988 mit 1. Änderung vom
22. Januar 1990 in Kraft.
Bereits im Jahre 2008
wurde eine Änderung dieser Satzung seitens der CDU-Fraktion vorgeschlagen und
zur Diskussion in die Fraktionen verwiesen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses
am 16. August 2010 wurde dann nach kurzer Diskussion beschlossen, dass
möglichst nach der Kommunalwahl 2011 eine Anpassung der Satzung vorzunehmen
ist. In einer weiteren Sitzung wurde sich dann darauf verständigt, das Ergebnis
der Entschädigungskommission abzuwarten.
Den Mitgliedern des
Verwaltungsausschusses wurden dann am 14. November 2011 seitens der Verwaltung
als Diskussionsgrundlage eine Aufstellung mit Vorschlägen der CDU-Fraktion
(erstellt von Hans-Joachim Beyer mit Datum vom 7. Juli 2008) sowie die
Empfehlungen der Entschädigungskommission übersandt.
Auf Grund eines
gemeinsamen Gespräches mit Vertretern der einzelnen Fraktionen am 29. Februar
2012 haben nunmehr die Fraktionen des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) mit anliegendem
Schreiben vom 1. März 2012 die Änderung der Satzung der Stadt Lüchow
über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung beantragt. Die
diesem Antrag beigefügten Vorschläge über die künftigen Beträge der
Entschädigungen wurden seitens der Verwaltung in den dieser Vorlage beigefügten
Satzungsentwurf eingearbeitet.
Neben der Anpassung
der Beträge der Entschädigungen und den redaktionellen Änderungen wurden auch die
Entschädigung der Ehrenbeamten (bisher in einer separaten Satzung geregelt) und
die Regelung über die Förderung der Fraktionsarbeit in diesem Satzungsentwurf
mit eingearbeitet.
Weiterhin schlägt die
Verwaltung vor, die Entschädigungszahlungen (Aufwandsentschädigung und
Sitzungsgelder) künftig nachträglich vierteljährlich abzurechnen und
auszuzahlen.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt die Satzung über die Aufwandsentschädigung der
Stadt Lüchow (Wendland) in vorliegender Fassung.
Die Satzung tritt am 1.
April 2012 in Kraft.