In
seiner Sitzung am 13. Oktober 2011 beschloss der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland), sich um den Abschluss des Zukunftsvertrages mit dem Land
Niedersachsen zu bemühen. Die vorgestellte Haushaltsentwicklung ließ den
Schluss zu, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Lage ist, aus
eigenen Kräften einen dauerhaften Haushaltsausgleich gewährleisten zu können,
wenn das Land eine Entschuldungshilfe in Höhe von bis zu 75 % der bis zum 31.
Dezember 2009 aufgelaufenen Kassenkredite gewährt. Bei einem Kassenkreditbestand
von rund 15 Mio. € würde es sich hierbei um eine Hilfe in Höhe von rund 11 Mio.
€ handeln können.
Dieser
Beschluss und der dazugehörige Antrag wurden dem Land Niedersachsen über die
Regierungsvertretung in Lüneburg zugeleitet.
Bereits
im August 2011 hatte der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg ebenfalls
beschlossen, sich an dem Zukunftsvertrag zu beteiligen.
Ebenfalls
im Herbst 2011 beschloss dieses auch die Samtgemeinde Elbtalaue.
Während
es der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus eigener Kraft gelingen kann, Mittel
aus dem Zukunftsvertrag zu erhalten, sind sowohl die Samtgemeinde Elbtalaue als
auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg auf die Solidarität der Kommunen im Landkreis
angewiesen. Diese Abhängigkeit zeigt sich darin, dass auf der einen Seite die
Samtgemeinde Elbtalaue auf eine Senkung der Kreisumlage durch den Landkreis
Lüchow-Dannenberg angewiesen ist, um den Haushaltsausgleich darstellen zu
können, auf der anderen Seite aber der Landkreis Lüchow-Dannenberg ebenfalls
auf eine Kostenverlagerung auf die Samtgemeinden und/oder Städte und Gemeinden
bzw. auf eine Erhöhung der Kreisumlage als Ausgleichsinstrument zurückgreifen
muss.
Weiterhin
geht die Samtgemeinde Elbtalaue davon aus, dass eine Kreisfusion unumgänglich
ist. Der Kreistag hat jedoch als oberste Priorität den Erhalt des Landkreises
in seinem jetzigen Gebietszuschnitt vorgegeben.
In
einem Gespräch am 5. Dezember 2011 wurden die Samtgemeinden Lüchow (Wendland)
und Elbtalaue unter Beteiligung der Kommunalaufsicht des Landkreises
Lüchow-Dannenberg zu einem ersten Gespräch in die Regierungsvertretung nach
Lüneburg eingeladen. Hierin wurden den Anwesenden die notwendigen Maßnahmen zur
möglichen Umsetzung eines Vertragsabschlusses mit dem Land dargelegt. Einige
der in diesem Gespräch genannten Voraussetzungen waren den beteiligten
Samtgemeinden und der Kommunalaufsicht in dieser Form nicht bekannt. So sind im
Rahmen eines möglichen Vertragsabschlusses auch die Finanzverhältnisse der
jeweiligen Mitgliedsgemeinden und Städte zu berücksichtigen. Diese
Vorgehensweise wurde in einem Gespräch mit den kommunalen Spitzenverbänden
(NST, NLT, NSGB), dem Landkreis und den Samtgemeinden am 9. Januar 2012
erörtert und bestätigt.
Als
Fazit aus dieser Gesprächsrunde ist festzuhalten, dass die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) eine jener Kommunen ist, für die in erster Linie die Möglichkeit des
Zukunftsvertrages geschaffen wurde.
Dem
Landkreis wurde empfohlen, sich mit dem Thema der Fusion auseinanderzusetzen.
Zwischenzeitlich
wurden zu diesem Themenkomplex mehrere Gespräche geführt. Es fand außerdem eine
Bürgermeister-Dienstversammlung auf Kreisebene statt, zu der der Landrat am 17.
Januar 2012 eingeladen hatte.
In
dieser Veranstaltung stellte der Landrat seine sechs Vorschläge zur Erreichung
eines Haushaltsausgleiches des Landkreises dar. Diese Vorschläge waren
zwischenzeitlich auch in der Elbe-Jeetzel-Zeitung veröffentlicht, sodass
hierauf nicht weiter eingegangen werden soll. In der sich anschließenden
Diskussion zeigte sich, dass es nur unter größten Schwierigkeiten möglich sein
wird, den Haushaltsausgleich auf Kreisebene zu realisieren. Sollte dieses
angestrebt werden, sind erhebliche Einschnitte in vorhandene Infrastrukturen
und auch eine Erhöhung der Steuerhebesätze unumgänglich. Keiner der sechs
vorgestellten Varianten fand uneingeschränkte Zustimmung. Es wurden zum Teil
auch erhebliche Bedenken zu diesen Vorschlägen geäußert. Insbesondere im
Hinblick auf eine mögliche Erhöhung der Steuerbelastung für die in der Region
lebenden Menschen.
Eine
Möglichkeit, die rechtlich völlig unproblematisch sein dürfte, wurde bisher
nicht diskutiert. Diese könnte die Ursprungsidee von 2004 wieder aufgreifen.
Wurde 2004 jedoch von einer kreisfreien Samtgemeinde für den jetzigen Bereich
des Landkreises Lüchow-Dannenberg gesprochen, könnte nun die Fusion zu einer
kreisangehörigen Samtgemeinde in den Grenzen des jetzigen Landkreises eine
weitere Lösung darstellen.
Konkret
würde es bedeuten:
Die
bisherigen drei Samtgemeinden fusionieren zu einer einzelnen Samtgemeinde. Die
dabei entstehende Samtgemeinde würde aber nicht kreisfrei, sondern
kreisangehörig bleiben. Der Landkreis würde Fusionsverhandlungen mit den
Nachbarlandkreisen aufnehmen können.
Daraus
könnten sich folgende Vorteile ergeben:
1. Alle
beteiligten Samtgemeinden und auch der Landkreis würden die Schuldenhilfe aus
dem Zukunftsvertrag erhalten, wenn die entsprechenden Forderungen erfüllt sind.
2. Die
angestrebten Synergieeffekte im Personalbereich müssten nicht durch komplexe
und komplizierte Kooperationen erschlossen werden.
3. Die Frist bis zum Ausgleich des
Haushaltes beträgt 5 Jahre.
4. Eine
evtl. Schließung von Infrastruktureinrichtungen ist nur notwendig, wenn keine
weitere Möglichkeit des Haushaltsausgleiches besteht.
5. Eine Anhebung der Steuerhebesätze kann
voraussichtlich zunächst unterbleiben.
6. Der
Status der kreisangehörigen selbständigen „Samt“-gemeinde würde eine sehr
umfangreiche Aufgabenübernahme der Kreisaufgaben durch die neu gebildete
Samtgemeinde ermöglichen, wodurch die Möglichkeit des Services vor Ort für die
Einwohnerinnen und Einwohner in großen Teilen erhalten bleiben kann.
7. Als
Samtgemeinde mit knapp 50.000 Einwohnern wäre die mögliche Stellung in einem
möglichen Großkreis von einiger Bedeutung.
Aus
den insgesamt sieben Alternativen ergibt sich folgender Beschlussvorschlag:
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, sich der Stellungnahme der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) inhaltlich anzuschließen.
Diese lautet wie
folgt:
1) Die
Einwerbung der angebotenen Entschuldungshilfe in größtmöglichem Umfang besitzt
oberste Priorität.
2) Die Samtgemeinde ist grundsätzlich bereit,
eine Eigenentschuldung des Landkreises finanziell zu unterstützen. Voraussetzung
hierfür ist, dass die eigene Antragstellung nicht gefährdet wird.
3) Sollte
eine Eigenentschuldung des Landkreises nicht möglich sein, ist die Fusion der
drei Samtgemeinden anzustreben. Dieses Verfahren ist ohne Standortfestlegung
und mit gegenseitiger Offenheit durchzuführen.
4) Die
Samtgemeinde fordert bei einer Fusion der Samtgemeinden, dass die restlichen,
noch zur Verfügung stehenden Mittel in Höhe von rund 18 Mio. € aus der
Strukturdebatte 2005/2006 als Strukturhilfemittel in der hiesigen Region
eingesetzt werden.
5) Bei
einer Fusion der Samtgemeinden ist der neu zu gründenden Samtgemeinde der
Status einer selbstständigen Samtgemeinde zu verleihen.
6) Werden
all diese Ziele nicht erreicht, wird die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen
eigenen Vertrag zur Sicherung der Entschuldungshilfe aus dem Zukunftsvertrag
umsetzen.