Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 8. Dezember 2008 beschlossen, für
den Radweg von Künsche nach Lüchow (Wendland) an der Kreisstraße einen Betrag
in Höhe von 134.500,00 € zur Verfügung zu stellen. Die Mittel wurden im
Haushaltsplan 2009 durch Beschluss vom 24. März 2009 haushaltsrechtlich
bereitgestellt. Inzwischen wurden rund 30.000,00 € für Planungskosten ausgeben.
Mit Schreiben vom 29.
August 2011 hat der Landkreis Lüchow-Dannenberg eine neue Kostenermittlung des
Projektes vorgelegt. Diese Kostenermittlung (Stand: 8. September 2011) hat
einen Eigenanteil für die Stadt Lüchow (Wendland) in Höhe von 238.850,25 €
ausgewiesen.
Dieser Sachverhalt
wurde in der Sitzungsvorlage Nr. 086/2011 ST vom 19.09.2011 dargestellt. In der
Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27. September 2011 wurde festgelegt, dass
zunächst ein Gespräch mit Landrat Schulz sowie Herrn E.-A. Schulz vom
Fachdienst Tiefbau des Landkreises Lüchow-Dannenberg über dieses Thema
stattfinden solle. Letztendlich hat am 11. Oktober 2011 ein Gespräch des
Verwaltungsausschusses mit Herrn Hannemann vom Ingenieurbüro Rauchenberger und
Herrn Ness vom Landkreis Lüchow-Dannenberg stattgefunden.
In dieser Sitzung hat
der Verwaltungsausschuss dann empfohlen, einen zusätzlichen Betrag in Höhe von
68.000,00 € für den Ausbau des Radweges an der Kreisstraße 2 zwischen Künsche
und Lüchow (Wendland) im Haushaltsplan 2012 bereitzustellen. Voraussetzungen
hierfür waren, dass die Stadt Lüchow (Wendland) die Bauleitplanung unterstützt
und der Landkreis Lüchow-Dannenberg den Bauwart zur Verfügung stellt, ansonsten
trägt der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Kosten der Bauleitplanung. Weiter
soll der Landkreis Lüchow-Dannenberg die Unterhaltungskosten sowie den
Winterdienst übernehmen und die Stadt Lüchow (Wendland) wird sich nicht an den
Grunderwerbskosten beteiligen.
Die
Beschlussempfehlung wurde am 14. Dezember 2011 mit dem Landkreis
Lüchow-Dannenberg erörtert. In diesem Gespräch wurde festgelegt, dass der
Landkreis Lüchow-Dannenberg folgende Bedingungen erfüllt:
1. Der Landkreis trägt - wie zugesagt -
die Kosten der Bauleitplanung.
2. Der
Landkreis trägt die zukünftigen Unterhaltungskosten und sorgt auch für den
Winterdienst.
3. Der Landkreis
trägt die notwendigen Grunderwerbskosten.
Damit sind die
Voraussetzungen der Beschlussempfehlung des Verwaltungsausschusses vom 11.
Oktober 2911 erfüllt.
Entsprechende
Haushaltsmittel wurden im Haushaltsplanentwurf des Haushaltsjahres 2012 eingeplant.
Belastung des
Investivhaushaltes in Höhe von 68.000,00 € für das Haushaltsjahr 2012.
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, den Betrag in Höhe von 68.000,00 € für den Ausbau des
Radweges an der Kreisstraße 2 zwischen Künsche und Lüchow (Wendland) im
Haushaltsplan 2012 bereitzustellen.
Der
Gesamtfinanzierungsbetrag beläuft sich dann auf 202.500,00 €.