Betreff
Antrag auf Personalkostenzuschuss 2012-2016 von Violetta e. V.
Vorlage
016/2012 SG
Aktenzeichen
501518SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2012, hier eingegangen am 15. Dezember 2012, beantragt Violetta e. V. die Fortführung des Personalkostenzuschusses an ihre Einrichtung bis zum Jahr 2016. Die beantragte Summe beträgt 9.000,00 € jährlich. Alternativ beantragen sie den bisherigen Satz von 4.500,00 € jährlich.

Der beantragte Zuschuss ist nicht im Haushaltsplan 2012 veranschlagt, da der Antrag zu dem Zeitpunkt der Haushaltsplanung (bis Anfang Oktober 2011) nicht vorlag. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe. Laut Auskunft der Kommunalaufsicht dürfen die freiwilligen Ausgaben 3 % der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit betragen. Im Haushaltsplan veranschlagt sind zurzeit 758.300,00 € für freiwillige Ausgaben, mithin 5,4 % der entsprechenden Auszahlungen (14.023.600,00 €). Es ist somit kein Spielraum für weitere freiwillige Ausgaben vorhanden, gleichwohl wird die Arbeit der Beratungsstelle als unerlässlich angesehen.

 

Zum Hintergrund:

 

Violetta e. V. führt im Antrag aus, dass die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“ unlängst im zuständigen niedersächsischen Ministerium neu verhandelt wurde. Der Verbund der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die freien Wohlfahrtsverbände forderten dringend eine bedarfsgerechte Förderung der Personal- und Sachkosten in den Beratungsstellen. Studien zum Ausmaß der Gewalt und zu den Erfordernissen an die Arbeit der Beratungsstellen belegen nach Angabe des Vereines, dass es strukturelle Lücken bei den Hilfsangeboten gibt - vor allem in ländlichen Gebieten. Auch bei Violetta e. V. steigen die Anfragen nach Fortbildungen, Fachberatungen und Präventionsveranstaltungen weiterhin, so der Verein in seiner Begründung. Das wachsende Arbeitspensum muss seit fünf Jahren mit zwei Halbtagsstellen bewältigt werden.

Nach der Neufassung der Richtlinie wird Violetta e. V. nun ab dem 1. Januar 2012 mit jährlich 52.000,00 € Personalkostenzuschuss gefördert (bisher 35.000,00 €) werden.

Um davon eine nach Angaben von Violetta e. V. dringend erforderliche, weitere Teilzeitstelle einrichten zu können, benötigt die Beratungsstelle eine entsprechend angepasste kommunale Gegenfinanzierung. Mit dieser weiteren Teilzeitstelle könnte der Beratungsbedarf und die psychotherapeutische Versorgung für Betroffene, Angehörige und Fachkräfte im Landkreis ein wenig verbessert werden, so der Verein. Mit der weiteren Teilzeitstelle würde der Verein in die Lage versetzt werden, die gestiegenen Fallzahlen abzuarbeiten, die Voraussetzung sind für die erhöhte Landesförderung.

 

Folgende Zuschussanträge hat der Verein nach eigenen Angaben bei den Kommunen gestellt:

 

Landkreis Lüchow-Dannenberg 12.000,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 6.000,00 € gezahlt)

 

Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 9.000,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 4.500 € gezahlt)

 

Samtgemeinde Elbtalaue 7.800,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 3.900,00 € gezahlt)

 

Samtgemeinde Gartow 1.200,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 600,00 € gezahlt)

 

Eigenmittel will der Verein in Höhe von ca. 11.000,00 € aufbringen.

 

Im Jahr 2007 wurde in einer Runde der Hauptverwaltungsbeamten verabredet, dass der Landkreis (von beantragten 15.000,00 €) 6.000,00 € bezuschusst, der restliche Zuschuss von jährlich 9.000,00 € sollte auf die drei Samtgemeinden nach dem Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ergab dieses 4.500,00 €, für Samtgemeinde Elbtalaue 3.900,00 € und für Samtgemeinde Gartow 700,00 €.

 

Die Samtgemeinde Elbtalaue hat einen aktuellen Beschluss gefasst, dass sie einen Zuschuss in Höhe von 3.900,00 € (alter Betrag) zahlt, wenn die anderen Samtgemeinden sowie der Landkreis mitfinanzieren.

Die Samtgemeinde Gartow hat in einer Fachausschusssitzung empfohlen, einen Zuschuss in Höhe von 900,00 € (600,00 € alter Betrag) zu zahlen.

 

Die Verwaltung schlägt vor, eine Förderung in alter Höhe (4.500,00 €/ jährlich) zu gewähren, um die fachliche Arbeit auch weiterhin zu unterstützen, wenn die anderen Samtgemeinden und der Landkreis ebenfalls Mittel bereitstellen.

 

Die Mittel müssen außerplanmäßig bereitgestellt werden. Es wird vorgeschlagen, die Mittel bei den freiwilligen Ausgaben im Produkt 57.1.1 LEADER-Kofinanzierung einzusparen.


Es müssen 4.500,00 € außerplanmäßig bereitgestellt werden; Sachkonto 4318000, Kostenstelle 421001, Kostenträger 366101 im Produkt offene Jugendarbeit

Einsparung bei Produkt 57.1.1 LEADER-Kofinanzierung


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Beratungsstelle Violetta e. V. erhält einen Zuschuss in Höhe von 4.500,00 €/Jahr für die Jahre 2012 bis 2016. Die Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig bereitgestellt.