Mit Schreiben vom 14.
Dezember 2012, hier eingegangen am 15. Dezember 2012, beantragt Violetta e. V.
die Fortführung des Personalkostenzuschusses an ihre Einrichtung bis zum Jahr
2016. Die beantragte Summe beträgt 9.000,00 € jährlich. Alternativ beantragen
sie den bisherigen Satz von 4.500,00 € jährlich.
Der beantragte
Zuschuss ist nicht im Haushaltsplan 2012 veranschlagt, da der Antrag zu dem
Zeitpunkt der Haushaltsplanung (bis Anfang Oktober 2011) nicht vorlag. Es
handelt sich hierbei um eine freiwillige Ausgabe. Laut Auskunft der
Kommunalaufsicht dürfen die freiwilligen Ausgaben 3 % der Auszahlungen aus
laufender Verwaltungstätigkeit betragen. Im Haushaltsplan veranschlagt sind
zurzeit 758.300,00 € für freiwillige Ausgaben, mithin 5,4 % der entsprechenden
Auszahlungen (14.023.600,00 €). Es ist somit kein Spielraum für weitere
freiwillige Ausgaben vorhanden, gleichwohl wird die Arbeit der Beratungsstelle
als unerlässlich angesehen.
Zum Hintergrund:
Violetta e. V. führt
im Antrag aus, dass die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur
Förderung von Maßnahmen für Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind“
unlängst im zuständigen niedersächsischen Ministerium neu verhandelt wurde. Der
Verbund der niedersächsischen Frauen- und Mädchenberatungsstellen und die
freien Wohlfahrtsverbände forderten dringend eine bedarfsgerechte Förderung der
Personal- und Sachkosten in den Beratungsstellen. Studien zum Ausmaß der Gewalt
und zu den Erfordernissen an die Arbeit der Beratungsstellen belegen nach
Angabe des Vereines, dass es strukturelle Lücken bei den Hilfsangeboten gibt -
vor allem in ländlichen Gebieten. Auch bei Violetta e. V. steigen die Anfragen
nach Fortbildungen, Fachberatungen und Präventionsveranstaltungen weiterhin, so
der Verein in seiner Begründung. Das wachsende Arbeitspensum muss seit fünf
Jahren mit zwei Halbtagsstellen bewältigt werden.
Nach der Neufassung
der Richtlinie wird Violetta e. V. nun ab dem 1. Januar 2012 mit jährlich
52.000,00 € Personalkostenzuschuss gefördert (bisher 35.000,00 €) werden.
Um davon eine nach
Angaben von Violetta e. V. dringend erforderliche, weitere Teilzeitstelle
einrichten zu können, benötigt die Beratungsstelle eine entsprechend angepasste
kommunale Gegenfinanzierung. Mit dieser weiteren Teilzeitstelle könnte der
Beratungsbedarf und die psychotherapeutische Versorgung für Betroffene,
Angehörige und Fachkräfte im Landkreis ein wenig verbessert werden, so der
Verein. Mit der weiteren Teilzeitstelle würde der Verein in die Lage versetzt
werden, die gestiegenen Fallzahlen abzuarbeiten, die Voraussetzung sind für die
erhöhte Landesförderung.
Folgende
Zuschussanträge hat der Verein nach eigenen Angaben bei den Kommunen gestellt:
Landkreis
Lüchow-Dannenberg 12.000,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 6.000,00 €
gezahlt)
Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) 9.000,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 4.500 € gezahlt)
Samtgemeinde Elbtalaue
7.800,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 3.900,00 € gezahlt)
Samtgemeinde Gartow
1.200,00 €/Jahr beantragt (2007 bis 2011 jährlich 600,00 € gezahlt)
Eigenmittel will der
Verein in Höhe von ca. 11.000,00 € aufbringen.
Im Jahr 2007 wurde in
einer Runde der Hauptverwaltungsbeamten verabredet, dass der Landkreis (von
beantragten 15.000,00 €) 6.000,00 € bezuschusst, der restliche Zuschuss von
jährlich 9.000,00 € sollte auf die drei Samtgemeinden nach dem
Einwohnerschlüssel aufgeteilt werden. Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
ergab dieses 4.500,00 €, für Samtgemeinde Elbtalaue 3.900,00 € und für Samtgemeinde
Gartow 700,00 €.
Die Samtgemeinde
Elbtalaue hat einen aktuellen Beschluss gefasst, dass sie einen Zuschuss in
Höhe von 3.900,00 € (alter Betrag) zahlt, wenn die anderen Samtgemeinden sowie
der Landkreis mitfinanzieren.
Die Samtgemeinde
Gartow hat in einer Fachausschusssitzung empfohlen, einen Zuschuss in Höhe von
900,00 € (600,00 € alter Betrag) zu zahlen.
Die
Verwaltung schlägt vor, eine Förderung in alter Höhe (4.500,00 €/ jährlich) zu
gewähren, um die fachliche Arbeit auch weiterhin zu unterstützen, wenn die
anderen Samtgemeinden und der Landkreis ebenfalls Mittel bereitstellen.
Die Mittel müssen
außerplanmäßig bereitgestellt werden. Es wird vorgeschlagen, die Mittel bei den
freiwilligen Ausgaben im Produkt 57.1.1 LEADER-Kofinanzierung einzusparen.
Es müssen 4.500,00 €
außerplanmäßig bereitgestellt werden; Sachkonto 4318000, Kostenstelle 421001,
Kostenträger 366101 im Produkt offene Jugendarbeit
Einsparung bei Produkt
57.1.1 LEADER-Kofinanzierung
Der Jugend- und
Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, die Beratungsstelle Violetta e. V. erhält
einen Zuschuss in Höhe von 4.500,00 €/Jahr für die Jahre 2012 bis 2016. Die
Mittel werden im laufenden Haushaltsjahr außerplanmäßig bereitgestellt.