Im
Baugebiet „Loger Winkel“ wurde ein Bereich für die Planung der Ortsumgehung vom
Bebauungsplan freigehalten. Nach Fertigstellung der Ortsumgehung kann das
Baugebiet an die Straßentrasse herangezogen werden. Außerdem sind zurzeit
Gewerbeflächen an übergeordneten Straßen gefragt. Das städtische Grundstück
2/3, Flur 11, Gemarkung Loge, ist zurzeit als Sondergebiet „Einkauf für
Fachmärkte“ festgesetzt, ebenso wie das Nachbargrundstück 1/17. Auf Grund einer
vorhandenen Nachfrage ist beabsichtigt, das städtische Grundstück als
Gewerbegebiet auszuweisen. Das Nachbargrundstück bleibt Sondergebiet „Einkauf“
und wird flächenmäßig angepasst. Die Fläche nördlich des städtischen Grundstückes
wird zum Teil als Ausgleich für die Erweiterung benötigt und daher entsprechend
festgesetzt. Eine andere Festsetzung der nicht für den Ausgleich benötigten
Fläche ist wegen der Nähe zur Grundschule nicht vorgesehen. Auf Grund dieser
Nachbarschaft wird auch eine Einschränkung des Gewerbegebietes zu prüfen sein.
Da
die Änderung des Bebauungsplanes in die Grundzüge der Planung eingreift, ist
ein reguläres Verfahren zur Aufstellung durchzuführen.
Die
Kosten der Bebauungsplanänderung werden ca. 9.000,00 € betragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Loger Winkel“ zu
ändern und das Gebiet in die freie Fläche zur Ortsumgehung zu erweitern, das
Flurstück 2/3 als Gewerbegebiet sowie eine entsprechende Ausgleichsfläche für
den Eingriff auszuweisen.