Betreff
Bebauungsplan "Loger Winkel" - 3. Änderung und Erweiterung - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
036/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Loger Winkel/3.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Baugebiet „Loger Winkel“ wurde ein Bereich für die Planung der Ortsumgehung vom Bebauungsplan freigehalten. Nach Fertigstellung der Ortsumgehung kann das Baugebiet an die Straßentrasse herangezogen werden. Außerdem sind zurzeit Gewerbeflächen an übergeordneten Straßen gefragt. Das städtische Grundstück 2/3, Flur 11, Gemarkung Loge, ist zurzeit als Sondergebiet „Einkauf für Fachmärkte“ festgesetzt, ebenso wie das Nachbargrundstück 1/17. Auf Grund einer vorhandenen Nachfrage ist beabsichtigt, das städtische Grundstück als Gewerbegebiet auszuweisen. Das Nachbargrundstück bleibt Sondergebiet „Einkauf“ und wird flächenmäßig angepasst. Die Fläche nördlich des städtischen Grundstückes wird zum Teil als Ausgleich für die Erweiterung benötigt und daher entsprechend festgesetzt. Eine andere Festsetzung der nicht für den Ausgleich benötigten Fläche ist wegen der Nähe zur Grundschule nicht vorgesehen. Auf Grund dieser Nachbarschaft wird auch eine Einschränkung des Gewerbegebietes zu prüfen sein.

 

Da die Änderung des Bebauungsplanes in die Grundzüge der Planung eingreift, ist ein reguläres Verfahren zur Aufstellung durchzuführen.


Die Kosten der Bebauungsplanänderung werden ca. 9.000,00 € betragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Loger Winkel“ zu ändern und das Gebiet in die freie Fläche zur Ortsumgehung zu erweitern, das Flurstück 2/3 als Gewerbegebiet sowie eine entsprechende Ausgleichsfläche für den Eingriff auszuweisen.