Betreff
Aufhebung des Bebauungsplanes "Spötzingstraße-Humboldtstraße" - Aufhebungsbeschluss -
Vorlage
037/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Spötzingstraße Humboldtstraße
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Bebauungsplan „Spötzingstraße-Humboldtstraße“, rechtswirksam geworden am 5. Oktober 1966, überdeckt einen weitgehend bebauten Bereich am westlichen Ortseingang von Lüchow (Wendland). Ziele des Bebauungsplanes waren die Ausweisung von Flächen für mehrgeschossigen Wohnungsbau und die Anbindung der Spötzingstraße über die Humboldtstraße an die Jeetzeler Straße (L 261). Der Bereich nordöstlich der Humboldtstraße ist entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes mit dreigeschossigen Gebäuden bebaut. Ein Bedarf an mehrgeschossigem Wohnungsbau besteht bei abnehmender Einwohnerzahl nicht. Der Bereich zwischen Spötzingstraße und Humboldtstraße weist ältere Bestandsbebauung auf, welche in den vergangenen Jahren aufwendig instand gesetzt und modernisiert wurde. Eine Umsetzung des Bebauungsplanes zur Verlegung der Einmündung der Spötzingstraße ist daher ohne erheblichen finanziellen Aufwand nicht möglich.

 

Die Spötzingstraße mündet außerhalb der Ortsdurchfahrt in die Jeetzeler Straße und bildet mit der gegenüberliegenden Zufahrt zur Einsatzzentrale vom Deutschen Roten Kreuz und einem Gewerbebetrieb eine Kreuzung. Eine Verlegung der Einmündung der Spötzingstraße entsprechend dem Bebauungsplan würde keine Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Einmündungsbereich bewirken, sondern einen problematischen Einmündungsbereich schaffen, indem zwei Straßen 22 m vor der Einmündung in eine übergeordnete Straße zusammengeführt werden.

 

Eine Änderung des Bebauungsplanes ist keine Alternative, da einerseits der überwiegende Teil des Planbereiches bebaut ist und andererseits keine regelungsbedürftigen Belange bzw. Interessenskonflikte erkennbar sind, also keine städtebaulichen Missstände bestehen.

 

Aus den vorgenannten Gründen kommt lediglich eine Aufhebung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße-Humboldtstraße“ in Betracht.

 

Zukünftige Bauvorhaben sind nach § 34 Baugesetzbuch (BauGB) zu beurteilen.


Die Änderungssatzung wird von der Verwaltung ausgearbeitet. Es entstehen Kosten für Bekanntmachungen in Höhe von ca. 250,00 € bis 300,00 €.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Spötzingstraße/Humboldtstraße“ ersatzlos aufzuheben.