Betreff
Erlass einer neuen Geschäftsordnung für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
018/2012 SG
Aktenzeichen
102403SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Nach § 69 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) gibt sich der Rat eine Geschäftsordnung. Diese trifft Regelungen, auch über den gesetzlich vorgeschriebenen Inhalt hinaus, die für einen ordnungsgemäßen Ablauf der Beratung und Entscheidung notwendig sind. Deren Inhalt wird durch das Gesetz in § 69 NKomVG selbst und an anderer Stelle des Gesetzes (z. B. § 62 Absatz 3 NKomVG) nur punktuell festgelegt. Das Gesetz überlässt es im Übrigen - mehr noch als in den Vorläuferregelungen - dem Rat, seine innere Organisation und seine Willensbildung selbst zu organisieren (Strukturierung des Sitzungsablaufes, Redeordnung usw.). Damit stärkt das Gesetz die auch für kommunale Volksvertretungen anerkannte Geschäftsordnungsautonomie.

 

Die in der Anlage beigefügte Geschäftsordnung ist dem neuen Niedersächsischen Kommunalverfassungsrecht angepasst worden. Als Orientierungshilfe diente hierzu die von den Kommunalen Spitzenverbänden (NSGB und NST) herausgegebene Mustergeschäftsordnung.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt die vorliegende Geschäftsordnung.