Der
Vorschlag für den Ausbau der Straße Wiesengrund ist den städtischen Gremien im
vergangenen Jahr vorgelegt worden (siehe Sitzungsvorlage Nr. 099/2011 ST vom
16.11.2011). Nach Vorberatung im Umwelt- Bau- und Grundstücksausschuss sowie im
Verwaltungsausschuss hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung
am 12. Dezember 2011 die Ausbauplanung in der vorgeschlagenen Form einstimmig
beschlossen.
Auf
Grund von Anregungen aus der Mitte des Rates hat sich der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss in seiner Sitzung am 24. Januar 2012 erneut mit
Detailfragen zum Ausbau befasst.
Am
29. Februar 2012 fand eine Anliegerinformation statt. Hier wurden alle betroffenen
Grundstückseigentümer umfassend in technischer und finanzieller Hinsicht über
die geplante Baumaßnahme informiert. Während dieser Versammlung wurde deutlich,
dass die Planung dem Grunde nach Zustimmung findet. Dieses gilt auch für den
kombinierten Geh- und Radweg auf der Südseite der Straße, sofern dessen Kosten
nicht in die Beitragsberechnung einfließen. Intensiv wurde die Schaffung von
Parkstreifen diskutiert und es wurde deutlich, dass die Anlieger nicht bereit
sind, hierfür erhebliche Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Während der Anliegerversammlung
wurde zugesagt, dass hinsichtlich verschiedener Punkte Prüfungen und Berechnungen
vorgenommen werden und diese im Rahmen einer Sitzung Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschusses unter Beteiligung der Anwohner vorgetragen werden.
Zwischenzeitlich
haben die Anwohner eine Vertretung bestimmt und das anliegende Schreiben an den
Vorsitzenden, Herrn Brünger, vorgelegt. Hierzu wird in der Sitzung Stellung
genommen.
In
der Anwohnerversammlung wurde gefordert, anstelle der Parkstreifen, deren
Kosten nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu 70 % umgelegt werden, die
Fahrbahn in bisheriger Breite auszubauen (Anliegeranteil 40 %). Für diese
Variante wurde eine Mehr- und Minderkostenberechnung durch die Verwaltung durchgeführt.
Ein Verzicht auf die Parkstreifen und damit auch auf die dazwischen liegenden
Grünstreifen würde zu einer Reduzierung der Baukosten von rund 32.600,00 €
führen. Andererseits würden für die breitere Fahrbahn Kosten in Höhe von rund
33.600,00 € hinzukommen.
Der
reine Kostenanteil für die Parkstreifen beträgt rund 27.300,00 €. Bei einem
Anliegeranteil von 70 % hätten die Anlieger hiervon 19.110,00 € zu tragen.
Demgegenüber
würden durch die breitere Fahrbahn Mehrkosten in Höhe von rund 32.100,00 € entstehen.
Hiervon tragen die Anlieger 40 % = 12.840,00 €.
Die
Differenz = Mehrbelastung der Anlieger durch die Parkstreifen macht somit
6.270,00 € aus. Verteilt auf die gesamten Grundstücke sind das rund 17 Cent pro
m².
Angesichts
dieser geringen Mehrkosten für das einzelne Grundstück sollte nicht von den
Grundzügen der Planung abgewichen werden.
Keine
Ohne