Betreff
Einwohnerantrag zur Baumaßnahme "Wiesengrund"
Vorlage
039/2012 ST
Aktenzeichen
661201ST:Verkehrskonzept 2007/Wiesengrund
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Vorschlag für den Ausbau der Straße Wiesengrund ist den städtischen Gremien im vergangenen Jahr vorgelegt worden (siehe Sitzungsvorlage Nr. 099/2011 ST vom 16.11.2011). Nach Vorberatung im Umwelt- Bau- und Grundstücksausschuss sowie im Verwaltungsausschuss hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 12. Dezember 2011 die Ausbauplanung in der vorgeschlagenen Form einstimmig beschlossen.

 

Auf Grund von Anregungen aus der Mitte des Rates hat sich der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss in seiner Sitzung am 24. Januar 2012 erneut mit Detailfragen zum Ausbau befasst.

 

Am 29. Februar 2012 fand eine Anliegerinformation statt. Hier wurden alle betroffenen Grundstückseigentümer umfassend in technischer und finanzieller Hinsicht über die geplante Baumaßnahme informiert. Während dieser Versammlung wurde deutlich, dass die Planung dem Grunde nach Zustimmung findet. Dieses gilt auch für den kombinierten Geh- und Radweg auf der Südseite der Straße, sofern dessen Kosten nicht in die Beitragsberechnung einfließen. Intensiv wurde die Schaffung von Parkstreifen diskutiert und es wurde deutlich, dass die Anlieger nicht bereit sind, hierfür erhebliche Mehrkosten in Kauf zu nehmen. Während der Anliegerversammlung wurde zugesagt, dass hinsichtlich verschiedener Punkte Prüfungen und Berechnungen vorgenommen werden und diese im Rahmen einer Sitzung Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschusses unter Beteiligung der Anwohner vorgetragen werden.

 

Zwischenzeitlich haben die Anwohner eine Vertretung bestimmt und das anliegende Schreiben an den Vorsitzenden, Herrn Brünger, vorgelegt. Hierzu wird in der Sitzung Stellung genommen.

 

In der Anwohnerversammlung wurde gefordert, anstelle der Parkstreifen, deren Kosten nach der Straßenausbaubeitragssatzung zu 70 % umgelegt werden, die Fahrbahn in bisheriger Breite auszubauen (Anliegeranteil 40 %). Für diese Variante wurde eine Mehr- und Minderkostenberechnung durch die Verwaltung durchgeführt. Ein Verzicht auf die Parkstreifen und damit auch auf die dazwischen liegenden Grünstreifen würde zu einer Reduzierung der Baukosten von rund 32.600,00 € führen. Andererseits würden für die breitere Fahrbahn Kosten in Höhe von rund 33.600,00 € hinzukommen.

 

Der reine Kostenanteil für die Parkstreifen beträgt rund 27.300,00 €. Bei einem Anliegeranteil von 70 % hätten die Anlieger hiervon 19.110,00 € zu tragen.

Demgegenüber würden durch die breitere Fahrbahn Mehrkosten in Höhe von rund 32.100,00 € entstehen. Hiervon tragen die Anlieger 40 % = 12.840,00 €.

Die Differenz = Mehrbelastung der Anlieger durch die Parkstreifen macht somit 6.270,00 € aus. Verteilt auf die gesamten Grundstücke sind das rund 17 Cent pro m².

 

Angesichts dieser geringen Mehrkosten für das einzelne Grundstück sollte nicht von den Grundzügen der Planung abgewichen werden.


Keine


Ohne