Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2011
beschlossen, eine Entwicklungsplanung für den Bereich zwischen Lüchow
(Wendland) und Tarmitz durchzuführen. Diese Planung wurde im Laufe des Jahres
2011 erstellt und den Gremien der Stadt vorgelegt.
Eine
solche Entwicklungsplanung ist eine Absichtserklärung, wie der Bereich in den
nächsten Jahren und Jahrzehnten gestaltet werden soll. Sie entfaltet keine
direkte Rechtswirkung nach außen. Diese Rahmenplanung muss durch den
Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan ausgefüllt werden, um tatsächliche
Baurechte zu schaffen.
Die
erstellte Planung sieht vor, anstelle des im Flächennutzungsplan der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) dargestellten Industriegebietes, welches heute
aus immissionsschutzrechtlichen Gründen nicht mehr umsetzbar wäre, einen
Bereich etwa parallel zur Ortsumgehung als Gewerbegebiet darzustellen. Nördlich
des Friedhofes und südlich der Ortslage Tarmitz sind Mischgebiete vorgesehen,
ebenso wie ein Bereich gegenüber der Siedlung „Vierhausen“. Die Erschließung
des Bereiches südlich der Ortlage Tarmitz soll über die ehemalige Kreisstraße
bei „Vierhausen“ erschlossen werden.
Diese
Planungen wurden vom Fachausschuss und vom Verwaltungsausschuss nicht
angenommen und es wurde eine Überarbeitung empfohlen. Zuvor sollten die
Anwohner aus Tarmitz beteiligt werden.
Hierzu
fand am 8. März 2012 eine Einwohnerversammlung in Tarmitz statt, in der die
bisherige Planung vorgestellt wurde. Von den Bürgern wurde erhebliche Kritik
gegen das vorgesehene Gewerbegebiet entlang der Ortsumgehung geäußert. Außerdem
wurde eine deutliche Trennung zwischen dem Ort Tarmitz und dem Stadtgebiet
gefordert. Diese Forderung ging im Einzelnen soweit, dass nur ein Streifen an
der Ortslage Tarmitz als Mischgebiet und ein schmaler Streifen entlang der
Ortsverbindungsstraße Lüchow - Kolborn als Gewerbe- und Mischgebiet ausgewiesen
werden sollte. Der wesentliche Teil des Gebietes sollte Grünfläche werden.
Das
Regionale Raumordnungsprogramm, aus dem weitere Planungen abzuleiten sind,
sieht den Bereich als Siedlungserweiterungsfläche vor. Eine Darstellung von
Grünflächen in diesem Bereich, die nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm der
Siedlungserweiterung dienen sollen, hätte zur Folge, dass ein
Raumordnungsverfahren zur Aufhebung oder Änderung des
Siedlungsentwicklungsbereiches im Regionalen Raumordnungsprogramm eingeleitet
werden müsste. Der Ausgang eines solchen Verfahrens wäre ungewiss.
Auch
die Erschließung des Bereiches südlich der Ortslage über die Straße bei „Vierhausen“
wird von den Tarmitzern abgelehnt. Es wird eine Erschließung über den
vorhandenen Wirtschaftsweg in Richtung Friedhof vorgeschlagen. Auch wünschen
die Tarmitzer eine deutliche Trennung zwischen Lüchow (Wendland) und Tarmitz.
Seitens
der Stadt ist zu entscheiden, wie in dieser Angelegenheit weiter zu verfahren
ist.
Keine
Ohne