Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Lehmkuhlen" - Aufstellungsbeschluss -
Vorlage
042/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Lehmkuhlen/2.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Entsprechend dem Ergebnis des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist der Standort Seerauer Straße nicht mehr zu erweitern, da sich ansonsten erhebliche nachteilige Auswirkungen für die Innenstadt ergeben würden.

 

Es wird Folgendes dazu ausgeführt:

 

-          Der Standort ist für die Ansiedlung von nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten nicht geeignet. Die landesplanerischen Vorgaben des Landes-Raumordnungsprogrammes (LROP) können nicht erfüllt werden.

 

-          Der Standort ist für die Ansiedlung nicht-zentrenrelevanter Sortimente geeignet, dabei sind auch großflächige Betriebe vorstellbar, um diese in direkter Nähe zum bestehenden Fachmarkt-Standort zu konzentrieren.

 

Im Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ ist ein Sondergebiet „Einkauf“ ohne Sortimentsbeschränkungen festgesetzt. Auf Grund der Ausführungen des Einzelhandelsentwicklungskonzeptes ist es dringend geboten, den Bebauungsplan zu ändern und eine Beschränkung der zulässigen Sortimente vorzunehmen, da die vorhandenen Märkte bereits ein umfangreiches Angebot an innenstadtrelevanten Waren als sogenannte „Aktionsware“ anbieten. Zusätzlich ist dort ein Textilmarkt vorhanden.


Die Kosten der Bebauungsplanänderung wurden noch nicht ermittelt. Sie sind von der Stadt Lüchow (Wendland) zu tragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Bebauungsplan „Lehmkuhlen“ zu ändern und das Sondergebiet „Einkauf“ in der Sortimentszulässigkeit zu beschränken, um negative Auswirkungen für die Innenstadt zu vermeiden.