Betreff
Wahl eines 3. stellv. Samtgemeindebürgermeisters
Vorlage
027/2012 SG
Aktenzeichen
102400SG:konstituierende Sitzung
Art
Sitzungsvorlage SG

Gemäß § 81 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wählt der Samtgemeinderat in seiner ersten Sitzung aus den Beigeordneten bis zu drei ehrenamtliche Stellvertreterinnen oder Stellvertreter des Samtgemeindebürgermeisters, die ihn vertreten bei der repräsentativen Vertretung der Kommune, bei der Einberufung des Samtgemeindeausschusses einschließlich der Aufstellung der Tagesordnung, der Leitung der Sitzungen des Samtgemeindeausschusses und der Verpflichtung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie ihrer Pflichtenbelehrung.

 

In der konstituierenden Sitzung des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 2. November 2011 wurden zwei ehrenamtliche Vertreter des Samtgemeindebürgermeisters gewählt. Auf die Wahl eines 3. Stellvertreters wurde seitens des Rates verzichtet.

 

Auf Vorschlag aus der Politik und auf Grund von krankheitsbedingten Ausfällen der Stellvertreter wird vorgeschlagen, von der Möglichkeit einer Wahl einer 3. Stellvertretung Gebrauch zu machen.

 

Gewählt werden können nur Beigeordnete, nicht deren Vertreter oder andere Mitglieder des Samtgemeindeausschusses nach § 67 NKomVG. Vorschlagsberechtigt ist jedes Mitglied des Samtgemeinderates.

 

Eine Aufwandsentschädigung ist für diese dritte Position der Stellvertretung nach § 3 der geltenden Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über Auslagenersatz, Verdienstausfall und Aufwandsentschädigung vom 14.02.2007 nicht vorgesehen. Eine Fahrtkostenerstattung kann nach § 7 der Satzung gewährt werden.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wählt gemäß § 81 Absatz 2 NKomVG zum 3. stellv. Samtgemeindebürgermeister

 

 

Herrn ______________________________.