Die Fraktionen der CDU
und der FDP im Niedersächsischen Landtag haben zu dem Entwurf eines Gesetzes
zur kommunalen Neugliederung im Raum Lüchow-Dannenberg
(Lüchow-Dannenberg-Gesetz) einen Änderungsvorschlag eingebracht.
Diesen
Änderungsvorschlag hat die Verwaltung in den vorliegenden Gesetzentwurf
eingearbeitet und dem Rat der Samtgemeinde Lüchow mit einem Beschlussvorschlag
vorgelegt.
// Gesetzentwurf
einschließlich Änderungsvorschlag mit Begründung zum Änderungsvorschlag sowie
die Sitzungsvorlage Nr. 739/13 vom 15.03.2006 sind als Anlagen I und II
beigefügt.
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow hat in seiner Sitzung am 23. März 2006 den
Samtgemeindeausschuss beauftragt, eine Stellungnahme auszuarbeiten und zu
beschließen.
/ Der
Samtgemeindeausschuss hat daraufhin am 24. März 2006 den als Anlage III
beigefügten Beschluss gefasst.
/ Unter
dem 27. März 2006 ist dann die als Anlage IV beigefügte Stellungnahme abgegeben
worden.
Am 29. März 2006 hat
zum Änderungsvorschlag eine Anhörung durch den Ausschuss für Inneres und Sport
in Hannover stattgefunden.
Die Vertreter der
Samtgemeinde haben die beschlossene Stellungnahme vorgetragen. In dieser
Anhörung ist von allen geladenen Organisationen gerügt worden, dass eine
gemeindliche Beteiligung zum vorliegenden Gesetzentwurf nicht erfolgt ist,
obwohl sie nach § 71 NGO Träger der Samtgemeinden sind.
Die vorgetragene Rüge
hat das Land offensichtlich zum Anlass genommen, die Gemeinden im Landkreis
Lüchow-Dannenberg um eine Stellungnahme zum Änderungsvorschlag bis zum 26.
April 2006 zu bitten.
/ Das
Schreiben des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport vom 30. März
2006 ist als Anlage V beigefügt.
Neben einer
Stellungnahme zum Änderungsvorschlag sollen die Gemeinden in ihrer
Stellungnahme auch darauf eingehen, ob sie weitere Übergangsregelungen
insbesondere zur Erhaltung oder Überleitung bestehender Einrichtungen der
Samtgemeinden oder von diesen oder auf Vorschlag der Samtgemeinden besetzter
Stellen in Drittorganisationen für erforderlich halten.
Auf Nachfrage im
Innenministerium, was mit diesem Hinweis gemeint ist, wurde folgende Erklärung
abgegeben:
In § 6 des
Änderungsgesetzes ist festgelegt, dass Gesamtrechtsnachfolgerin der
zusammengeschlossenen Samtgemeinden die jeweils neue Samtgemeinde ist.
Diese Regelung
bedeutet, dass auch die Einrichtungen, die im ersten Entwurf unter § 7
aufgeführt waren, auf die neue Samtgemeinde übergehen.
Wenn aus Sicht der
Gemeinden dazu Übergangsregelungen notwendig erscheinen, sollten entsprechende
Hinweise gegeben werden.
Im Anhörungstermin ist
von den Nord-Kreis-Samtgemeinden ausgeführt, dass man sich gegen einen
zwangsweisen Zusammenschluss wendet. Das Gesetz muss auch einen freiwilligen
Zusammenschluss zulassen.
Die Samtgemeinde
Gartow hat vorgetragen, dass sie zu keinem Zusammenschluss bereit ist, sondern
selbstständig bleiben will.
Von den Anwälten
dieser Samtgemeinden und Gemeinden ist weiter vorgetragen, dass auch dieser
Gesetzentwurf erhebliche verfassungsrechtliche Probleme beinhaltet und einer
Klage vor dem Staatsgerichtshof wohl nicht standhalten wird.
Zusammenfassend
besteht der Eindruck, dass dem Land daran gelegen ist, freiwillige
Zusammenschlüsse zu erreichen, wobei die Samtgemeinde Gartow wohl außen vor gelassen
wird.
Über einen
Zusammenschluss der Samtgemeinden Clenze und Lüchow hat am 6. April 2006 ein
Gespräch der beiden Samtgemeindeausschüsse stattgefunden. Vom Grundsatz her
besteht die Bereitschaft zum Zusammenschluss.
Als Zielvorstellung
wurde Folgendes formuliert:
a) Die
Samtgemeinde muss von Anbeginn mit einer einheitlichen Samtgemeindeumlage
geführt werden.
Dieses bedeutet, dass die in der Relation höhere Kassenkreditlage im
Raum Clenze als Starthilfe durch das Land aufgefangen werden muss.
b) Die
Samtgemeindefusion dient generell vorrangig nicht der Diskussion über
öffentliche Infrastrukturen, sondern der Steigerung von Verwaltungseffizienz.
c) Wegen
Punkt b) muss in der neuen Samtgemeinde mittelfristig eine
Personalkostenreduzierung angestrebt werden, die den heutigen Kosten für
Verwaltungspersonal in der Samtgemeinde Clenze entspricht – ca. 1,5 Mio. €/Jahr.
Da das „Gesetz zur
Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im Landkreis Lüchow-Dannenberg“ im Mai
dieses Jahres im Landtag beraten und beschlossen werden soll, sollten die
Gemeinden, da nur sie nach § 71 NGO zur Stärkung der Verwaltungskraft
Samtgemeinden bilden können, auch eine Aussage zum ausgedachten freiwilligen
Zusammenschluss mit der Samtgemeinde Clenze machen.
Die Verwaltung
empfiehlt aus folgenden Gründen eine positive Haltung zu dem Vorschlag der
Samtgemeindefusion:
a) Die
angestrebte Effizienzsteigerung der Verwaltung durch größeres Gebiet und höhere
Zahl der zu betreuenden Bevölkerung führt zu einer Entspannung der künftigen
Samtgemeindeumlage und damit zu verbesserter eigener Handlungsfähigkeit der
Gemeinden.
b) Nach
jüngsten Zahlen des Landesamtes für Statistik wird die Samtgemeindefusion wegen
der so genannten „Einwohnerveredelung“ (höherer Verteilungsmaßstab für höhere
Einwohnerzahl) zu einer Mehreinnahme beim kommunalen Finanzausgleich von 1,143
Mio. €/Jahr bei zwei Samtgemeinden im Kreis und von 0,693 Mio. €/Jahr bei drei
Samtgemeinden im Kreis führen.
Kann zurzeit nicht
eingeschätzt werden.
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow/W.
a) nimmt
vom Entwurf des „Gesetzes zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung im
Landkreis Lüchow-Dannenberg (Lüchow-Dannenberg-Gesetz)“ Kenntnis und
b) beschließt, folgende Stellungnahme abzugeben:
Dem Zusammenschluss nach dem Änderungsvorschlag und einem freiwilligen
Zusammenschluss der Samtgemeinden Clenze
und Lüchow zur Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird unter folgenden
Voraussetzungen zugestimmt:
1. Es ist
Sache der Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), sich eine
Hauptsatzung zu geben.
2. Die
vorgesehene Verlagerung der Aufgaben des übertragenen Wirkungskreises von den
Samtgemeinden auf den Landkreis wird abgelehnt und soll der nach § 5
vorgesehenen Regelung – Verwaltungsgemeinschaft – überlassen bleiben.
3. Es
wird eine Unterstützung des Landes in einer Mindesthöhe von 9.926.000,00 €
erwartet, die sich aus folgenden Faktoren zusammensetzt:
a) Vergleichmäßigung der Kassenkredite =
3.669.000,00 €
Die Verschuldung aus Kassenkrediten beläuft sich in der Samtgemeinde
Clenze auf 1.189,32 €/Einwohner, in der Samtgemeinde Lüchow auf 670,39
€/Einwohner. Um den Unterschied von 518,93 €/Einwohner auszugleichen, wird für
7.070 Einwohner ein Betrag in Höhe von 3.668.835,10 € benötigt.
b) Erlangung
von Handlungsfähigkeit durch Absenkung der Kassenkreditverschuldung auf Landesdurchschnitt
= 4.378.000,00 €
Die
Verschuldung auf Landesebene liegt bei 500,14 €/Einwohner, in der Samtgemeinde
Lüchow bei 670,39 €.
Für
die Absenkung auf Landesdurchschnitt werden für 25.716 Einwohner = 4.378.149,00
€ benötigt.
c) Ausgleich
der Kosten für Verwaltungsfusion und Personalabbau = 1.879.000,00 €
Es
handelt sich um Kosten für Zusammenführung der EDV, Ausgleichszahlungen an
Versorgungskasse und für Altersteilzeit.
Eine Kopplung der Gewährung dieser Mittel allein an die Übertragung von
Aufgaben an Verwaltungsgemeinschaften bzw. deren Vollzug von der
samtgemeindlichen Ebene auf den Landkreis wird abgelehnt.