Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Spötzingstraße Ost" (Verlegung Kompensationsfläche)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
050/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Spötzingstraße Ost/1.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im Rahmen der Digitalisierung der Bebauungspläne wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg festgestellt, dass bei der Festsetzung von Flächen für Ausgleichsmaßnahmen in der Plater Marsch auf dem Flurstück 53/4, Flur 5, Gemarkung Plate, eine Überlagerung derartiger Flächen erfolgt ist. Davon betroffen ist auch eine Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes „Spötzingstraße Ost“ in Größe von 955 m². Auf der gleichen Fläche liegt die Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Dannenberger Straße“.

 

Die Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Spötzingstraße Ost“ wird in gleicher Größe auf einen noch nicht überplanten Teil des Flurstückes 53/4 nach Süden verlegt auf eine Fläche, die ebenfalls als Sukzessionsfläche vorgesehen ist.

 

Die Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde im Verfahren beteiligt und hat keine Bedenken und Anregungen vorgebracht.


Die Änderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         Es wird festgestellt, dass keine Stellungnahmen vorliegen und

 

b)         die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße Ost“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.