a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Im
Rahmen der Digitalisierung der Bebauungspläne wurde vom Landkreis
Lüchow-Dannenberg festgestellt, dass bei der Festsetzung von Flächen für
Ausgleichsmaßnahmen in der Plater Marsch auf dem Flurstück 53/4, Flur 5,
Gemarkung Plate, eine Überlagerung derartiger Flächen erfolgt ist. Davon
betroffen ist auch eine Ausgleichsfläche des Bebauungsplanes „Spötzingstraße
Ost“ in Größe von 955 m². Auf der gleichen Fläche liegt die Ausgleichsfläche
des Bebauungsplanes „Drawehner Straße/Dannenberger Straße“.
Die
Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Spötzingstraße Ost“ wird in gleicher
Größe auf einen noch nicht überplanten Teil des Flurstückes 53/4 nach Süden
verlegt auf eine Fläche, die ebenfalls als Sukzessionsfläche vorgesehen ist.
Die
Änderung erfolgt im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB).
Der
Landkreis Lüchow-Dannenberg wurde im Verfahren beteiligt und hat keine Bedenken
und Anregungen vorgebracht.
Die
Änderung wurde von der Verwaltung ausgearbeitet.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Es wird festgestellt, dass keine
Stellungnahmen vorliegen und
b) die
1. Änderung des Bebauungsplanes „Spötzingstraße Ost“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.