Betreff
Änderung der Jugendhilfevereinbarung für die Kinderspielkreise zwischen dem Landkreis Lüchow-Dannenberg und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
031/2012 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Die aktuelle Jugendhilfevereinbarung sieht vor, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) für ihren örtlichen Bereich die Aufgaben gemäß § 22 SGB VIII (Tageseinrichtungen) für die Kinderspielkreise in den Gemeinden übernimmt. Der Landkreis zahlt der Samtgemeinde für jeden genehmigten Platz einer betriebenen Gruppe einen feststehenden Betrag pro Jahr. Demnach betreibt die Samtgemeinde die Spielkreise in Dangenstorf, Liepe, Kiefen und Schweskau mit jeweils 20 Plätzen. Betreut werden können dort Kinder zwischen drei und sechs Jahren für maximal fünf Stunden am Vormittag.

Für das neue Kindergartenjahr 2012/2013 liegen für den Spielkreis in Dangenstorf keine Neuanmeldungen vor. Von den derzeit dort betreuten elf Kindern wechseln fünf Kinder in die Grundschule. Die übrigen Kinder werden nach den Ferien in die Kindergärten in Wustrow (Wendland) und in Woltersdorf und den Spielkreis Schweskau wechseln.

Die Verwaltung sieht daher keine Möglichkeit mehr, den Spielkreis weiter zu betreiben. Der Landkreis ist darüber bereits telefonisch informiert. Er wird dieses in seiner nächsten Sitzung des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis nehmen. Auch die Gemeinde Lübbow ist über die mögliche Schließung des Spielkreises im April informiert worden.

Die entsprechende Jugendhilfevereinbarung ist zu ändern.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, die Vereinbarung über die Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen für den Bereich der Kinderspielkreise wird geändert. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg wird gebeten, der Änderung des § 1 Absatz 1, wie im Entwurf vorliegend, zuzustimmen.