Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Bleichwiese - An den Gärten"
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
058/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Bleichwiese An den Gärten/3.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Eigentümer der Flurstücke 88/1 und 90/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow (Wendland), haben um eine Änderung des Bebauungsplanes „Bleichwiese/An den Gärten“ gebeten. Es ist beabsichtigt, auf diesen Grundstücken den Bau von Einfamilienhäusern zu ermöglichen. Es ist ein konkreter Bauinteressent vorhanden.

 

Der bestehende Bebauungsplan setzt dort zwingend dreigeschossige Bebauung fest. Außerdem ist eine Baulinie festgesetzt und eine Teilfläche für Garagen vorgesehen. Die Änderung setzt eine Bebauung mit maximal zwei Vollgeschossen in offener Bauweise fest. Die Baugrenze wurde großzügig festgesetzt und die Garagenfläche reduziert.

 

Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 6. bis 31. Mai 2012 Gelegenheit zur Einsicht und zur Stellungnahme gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Es liegen Stellungnahmen von Kabel Deutschland, des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) und des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor. Die Stellungnahmen haben keine Auswirkungen auf die Planung. Die Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen sind als Anlage beigefügt.


Die Planungskosten werden von den Antragstellern getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         über die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, aufgeführt, entschieden und

 

b)         die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Bleichwiese/An den Gärten“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.