a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Die
Eigentümer der Flurstücke 88/1 und 90/1, Flur 10, Gemarkung Lüchow (Wendland),
haben um eine Änderung des Bebauungsplanes „Bleichwiese/An den Gärten“ gebeten.
Es ist beabsichtigt, auf diesen Grundstücken den Bau von Einfamilienhäusern zu
ermöglichen. Es ist ein konkreter Bauinteressent vorhanden.
Der
bestehende Bebauungsplan setzt dort zwingend dreigeschossige Bebauung fest.
Außerdem ist eine Baulinie festgesetzt und eine Teilfläche für Garagen
vorgesehen. Die Änderung setzt eine Bebauung mit maximal zwei Vollgeschossen in
offener Bauweise fest. Die Baugrenze wurde großzügig festgesetzt und die
Garagenfläche reduziert.
Die
Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der
Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 6. bis 31. Mai 2012 Gelegenheit zur
Einsicht und zur Stellungnahme gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden
im gleichen Zeitraum beteiligt. Es liegen Stellungnahmen von Kabel Deutschland,
des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) und
des Landkreises Lüchow-Dannenberg vor. Die Stellungnahmen haben keine
Auswirkungen auf die Planung. Die Beschlussvorschläge zu den Stellungnahmen
sind als Anlage beigefügt.
Die
Planungskosten werden von den Antragstellern getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahmen wird, wie in den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt
sind, aufgeführt, entschieden und
b) die
3. Änderung des Bebauungsplanes „Bleichwiese/An den Gärten“ wird als Satzung
beschlossen mit der Begründung.