Betreff
Nachbenennung eines Mitgliedes in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur und Feststellungsbeschluss
Vorlage
062/2012 ST
Aktenzeichen
102434ST03
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Gemäß § 71 Absatz 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) können Fraktionen und Gruppen die von ihnen benannten Ausschussmitglieder in den gebildeten Fachausschüssen durch andere Ausschussmitglieder ersetzen, wenn die Mitgliedschaft des Ausschussmitgliedes im Rat endet.

 

Herr Michael Mahlke, verstorben am 7. Juni 2012, war Mitglied im Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur.

 

Seitens der SPD-Stadtratsfraktion ist ein neues Mitglied zu benennen. Die Nachbenennung ist mit dem Beschluss des Rates abgeschlossen, durch den die Besetzung des Sitzes mit einem neuen Mitglied gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG festgestellt ist.


Keine


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, er stellt gemäß § 71 Absatz 5 NKomVG fest,

 

in den Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur wird seitens der SPD-Fraktion für Herrn Michael Mahlke

 

Ratsmitglied __________________________

 

benannt. Die sonstige Ausschussbesetzung bleibt unberührt.