Betreff
Übernahme der Straßenbrücken über die Jeetzel und die Drawehner Jeetzel im Zuge der B 248 alt
Vorlage
070/2012 ST
Aktenzeichen
661201 ST:Brückenbauwerke
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Eine zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStbV) und der Stadt Lüchow (Wendland) im Jahre 2005 geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass nach dem Bau und der Inbetriebnahme der Ortsumgehung die bisherige Bundesstraße ab der Kreuzung Dannenberger Straße zur Stadtstraße abgestuft wird. In diesem Zuge gehen auch die Brücken über die Jeetzel bzw. die Drawehner Jeetzel in die Unterhaltungslast der Stadt über. Nach der Vereinbarung wird die Straße in einem ordnungsmäßigen Unterhaltungszustand übergeben. Dieses entspricht so auch den Bestimmungen des Bundesfernstraßengesetzes.

 

Im Zuge der Verhandlungen mit der NLStbV hinsichtlich der noch von dort durchzuführenden Unterhaltungsarbeiten gibt es unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der Arbeiten.

 

A: Drawehner Jeetzel

Die bestehenden Schäden befinden sich an der südlichen senkrechten Flügelwand. Der dort auf dem Altmauerwerk des Brückenkörpers befindliche Putz löst sich zum Teil großflächig ab und muss erneuert werden.

 

Während die Stadt Lüchow (Wendland) nach Beratung durch ein Brückenbaufachunternehmen eine punktuelle Sanierung des Putzes mit einer dünnen Außenbeschichtung (Kosten ca. 16.000,00 €) für ausreichend hält, beabsichtigt die NLStbV eine Gesamterneuerung der Putzflächen ohne Beschichtung (Kosten ca. 22.000,00 €).

 

Die von der NLStbV geplante Maßnahme sollte daher akzeptiert werden.

 

B: Jeetzel

Die Schäden befinden sich in der südlichen Brückenkappe. Das dort in der Kappe liegende Rohr der Telekom bildet einen nahezu durchgehenden Riss in der Kappenoberfläche, der in Teillängen zu durchtretendem Rost auf der Kappenoberfläche führt.

 

Während die Stadt Lüchow (Wendland) nach Beratung durch ein Brückenbaufachunternehmen zunächst eine komplette Erneuerung der Brückenkappe (Kosten ca. 141.000,00 €) gefordert hat, beabsichtigt die NLStbV eine linienförmige Reparatur der Kappe nur im Schadensbereich (Kosten ca. 32.000,00 €).

 

Die Stadt Lüchow (Wendland) wurde im Zuge der Ortsbesichtigung explizit darauf hingewiesen, dass eine Kappenreparatur im Schadensbereich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu erneuten Schäden in absehbarer Zeit führen wird.

 

Aus der Verpflichtung, das Bauwerk in einen ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand zu übergeben, kann aber nicht die Forderung nach einer kompletten Sanierung des Bauwerkes hergeleitet werden. Vielmehr müssen lediglich die erforderlichen Reparatur- und Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden sein. Zu mehr ist die NLStbV nicht bereit.

Weitergehende Forderungen können nach Auffassung der Verwaltung auch nicht durchgesetzt werden.


Die Kosten der Instandsetzungen werden von der NLStbV getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland) akzeptiert die von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgeschlagenen Unterhaltungsmaßnahmen an den Jeetzelbrücken.