Eine zwischen der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr (NLStbV) und der Stadt Lüchow (Wendland) im Jahre 2005
geschlossene Vereinbarung sieht vor, dass nach dem Bau und der Inbetriebnahme
der Ortsumgehung die bisherige Bundesstraße ab der Kreuzung Dannenberger Straße
zur Stadtstraße abgestuft wird. In diesem Zuge gehen auch die Brücken über die
Jeetzel bzw. die Drawehner Jeetzel in die Unterhaltungslast der Stadt über.
Nach der Vereinbarung wird die Straße in einem ordnungsmäßigen
Unterhaltungszustand übergeben. Dieses entspricht so auch den Bestimmungen des
Bundesfernstraßengesetzes.
Im Zuge der
Verhandlungen mit der NLStbV hinsichtlich der noch von dort durchzuführenden
Unterhaltungsarbeiten gibt es unterschiedliche Auffassungen über den Umfang der
Arbeiten.
A: Drawehner
Jeetzel
Die bestehenden
Schäden befinden sich an der südlichen senkrechten Flügelwand. Der dort auf dem
Altmauerwerk des Brückenkörpers befindliche Putz löst sich zum Teil großflächig
ab und muss erneuert werden.
Während die Stadt
Lüchow (Wendland) nach Beratung durch ein Brückenbaufachunternehmen eine
punktuelle Sanierung des Putzes mit einer dünnen Außenbeschichtung (Kosten ca.
16.000,00 €) für ausreichend hält, beabsichtigt die NLStbV eine
Gesamterneuerung der Putzflächen ohne Beschichtung (Kosten ca. 22.000,00 €).
Die von der NLStbV
geplante Maßnahme sollte daher akzeptiert werden.
B: Jeetzel
Die Schäden befinden
sich in der südlichen Brückenkappe. Das dort in der Kappe liegende Rohr der
Telekom bildet einen nahezu durchgehenden Riss in der Kappenoberfläche, der in
Teillängen zu durchtretendem Rost auf der Kappenoberfläche führt.
Während die Stadt
Lüchow (Wendland) nach Beratung durch ein Brückenbaufachunternehmen zunächst
eine komplette Erneuerung der Brückenkappe (Kosten ca. 141.000,00 €) gefordert
hat, beabsichtigt die NLStbV eine linienförmige Reparatur der Kappe nur im
Schadensbereich (Kosten ca. 32.000,00 €).
Die Stadt Lüchow
(Wendland) wurde im Zuge der Ortsbesichtigung explizit darauf hingewiesen, dass
eine Kappenreparatur im Schadensbereich mit sehr großer Wahrscheinlichkeit zu
erneuten Schäden in absehbarer Zeit führen wird.
Aus der Verpflichtung,
das Bauwerk in einen ordnungsgemäßen Unterhaltungszustand zu übergeben, kann
aber nicht die Forderung nach einer kompletten Sanierung des Bauwerkes
hergeleitet werden. Vielmehr müssen lediglich die erforderlichen Reparatur- und
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt worden sein. Zu mehr ist die NLStbV nicht
bereit.
Weitergehende
Forderungen können nach Auffassung der Verwaltung auch nicht durchgesetzt
werden.
Die Kosten der
Instandsetzungen werden von der NLStbV getragen.
Der Umwelt-, Bau- und
Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt Lüchow (Wendland) akzeptiert die von
der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vorgeschlagenen
Unterhaltungsmaßnahmen an den Jeetzelbrücken.