Betreff
Wegerecht für einen Wirtschaftsweg in der Gemarkung Tarmitz
Vorlage
107/2010 ST/1
Aktenzeichen
231201ST:0022
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenzvorlage

Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Mai 2012 für das Wegerecht der Familie Brünger als Kompromiss eine Befristung vorgeschlagen.

Das Wegerecht sollte bis zum Vorliegen der städtebaulichen Rahmenplanung befristet werden.

In der Zwischenzeit hat ein Gespräch mit der Kreisverwaltung bezüglich der Rahmenplanung stattgefunden. Die Kreisverwaltung teilte in diesem Rahmen mit, dass sie auf die Rahmenplanung unter gewissen Voraussetzungen verzichten könnte.

 

Die baurechtliche Erschließung des Grundstückes der Familie Brünger vom Pflaumenweg aus wird seitens der Kreisverwaltung ausgeschlossen. Aus diesem Grunde kann ein Wegerecht seitens der Stadt Lüchow (Wendland) nicht ausgesprochen werden.

 

Für die landwirtschaftliche Nutzung ist ein Wegerecht nicht erforderlich.

 

Familie Brünger würde den unbefestigten Wirtschaftsweg mit Mineralgemisch befestigen, um ihn dann mit ihren landwirtschaftlichen Geräten nutzen zu können.

 

Hierfür müsste die Stadt ihr Einverständnis geben.


Keine


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt, der Befestigung des Wirtschaftsweges mit Mineralgemisch durch Familie Brünger zuzustimmen.