Betreff
2. Änderung des Bebauungsplanes "Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)" (Änderung für die Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH)
a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
079/2012 ST
Aktenzeichen
612605ST:Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)/Änderungen/2. Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Seit April 2009 ist in Lüchow (Wendland) die Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg GmbH ansässig, die für Hochschulabsolventen und Berufspraktiker erfolgreich Fortbildungen und Aufbaustudiengänge im Bereich der erneuerbaren Energien anbietet. Der Standort der Akademie befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)" in einem von der Firma nicht mehr benötigten Bürotrakt. Diese Fläche gehört im Bebauungsplan zum festgesetzten Industriegebiet. Nach derzeitiger Rechtslage ist eine Akademie in diesem Bereich nicht allgemein zulässig. Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat als Baugenehmigungsbehörde eine Nutzung der Gebäudeflächen für Akademiezwecke für einen begrenzten Zeitraum ausnahmsweise zugelassen. Seit 2010 wird nun angemahnt, dass die bauleitplanerischen Voraussetzungen für den Akademiestandort geschaffen werden müssen. Andernfalls müsste die Akademie an dieser Stelle geschlossen werden. Um den Gebäudetrakt neben der Akademie-Nutzung auch als Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude nutzen zu können, wird ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die Wirtschaftsförderung wäre als eigenständige Büro- bzw. Verwaltungsnutzung in einem GI-Gebiet nicht zulässig.

Die Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12. Juni 2012 bis 6. Juli 2012 Gelegenheit zur Einsicht und zur Stellungnahme gegeben. Die Träger öffentlicher Belange wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Es liegt eine Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zum Stand der Planunterlage vor. Die Stellungnahme hat keine Auswirkungen auf die Planung.


Die Planungskosten werden anteilig von den Antragstellern und der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

a)         Über die Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen wird wie folgt entschieden:

 

Das Datum zum Stand der Planunterlage wird berichtigt.

 

Der Hinweis auf den Quellvermerk wird zur Kenntnis genommen und

 

b)         Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.