a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Seit
April 2009 ist in Lüchow (Wendland) die Akademie für erneuerbare Energien Lüchow-Dannenberg
GmbH ansässig, die für Hochschulabsolventen und Berufspraktiker erfolgreich
Fortbildungen und Aufbaustudiengänge im Bereich der erneuerbaren Energien
anbietet. Der Standort der Akademie befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches
des Bebauungsplanes "Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)" in einem
von der Firma nicht mehr benötigten Bürotrakt. Diese Fläche gehört im
Bebauungsplan zum festgesetzten Industriegebiet. Nach derzeitiger Rechtslage
ist eine Akademie in diesem Bereich nicht allgemein zulässig. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg hat als Baugenehmigungsbehörde eine Nutzung der Gebäudeflächen
für Akademiezwecke für einen begrenzten Zeitraum ausnahmsweise zugelassen. Seit
2010 wird nun angemahnt, dass die bauleitplanerischen Voraussetzungen für den
Akademiestandort geschaffen werden müssen. Andernfalls müsste die Akademie an
dieser Stelle geschlossen werden. Um den Gebäudetrakt neben der
Akademie-Nutzung auch als Geschäfts-, Büro- und Verwaltungsgebäude nutzen zu
können, wird ein Gewerbegebiet (GE) gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Die
Wirtschaftsförderung wäre als eigenständige Büro- bzw. Verwaltungsnutzung in
einem GI-Gebiet nicht zulässig.
Die
Änderung wurde im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt. Der
Öffentlichkeit wurde in der Zeit vom 12. Juni 2012 bis 6. Juli 2012 Gelegenheit
zur Einsicht und zur Stellungnahme gegeben. Die Träger öffentlicher Belange
wurden im gleichen Zeitraum beteiligt. Es liegt eine Stellungnahme des
Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zum
Stand der Planunterlage vor. Die Stellungnahme hat keine Auswirkungen auf die
Planung.
Die
Planungskosten werden anteilig von den Antragstellern und der Stadt Lüchow
(Wendland) getragen.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über
die Stellungnahme des Landesamtes für Geoinformation und Landentwicklung
Niedersachsen wird wie folgt entschieden:
Das Datum zum Stand der Planunterlage wird berichtigt.
Der Hinweis auf den Quellvermerk wird zur Kenntnis
genommen und
b) Die
2. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wird
als Satzung beschlossen mit der Begründung.