a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
In dem
ursprünglichen Bebauungsplan „Industriegebiet Seerauer Straße (SKF)“ wurden
umfangreiche Festsetzungen zur Grünordnung getroffen, um auch die
Eingriffsregelung in vollem Umfang abzuarbeiten. Es erfolgten dabei nicht nur
Festsetzungen zur Begrünung der konkret festgesetzten Anpflanz- und
Ausgleichsflächen, sondern auch zur naturnahen Gestaltung der Freiflächen innerhalb
des Gewerbegebietes.
Inzwischen
hat sich herausgestellt, dass diese Festsetzungen auf der einen Seite teilweise
nicht umsetzbar sind oder aber zu sehr starken Beschränkungen bei der
Freiflächengestaltung führen. Konkret hat sich das Problem im Zusammenhang mit
dem im Norden des Gewerbegebietes neu angelegten Parkplatz mit neu gestaltetem
Zufahrtsbereich gezeigt. Der Parkplatz wurde zwar mit standortheimischen Bäumen
begrünt, aber im Unterwuchs unter den Bäumen wurden keine der Straucharten nach
derzeitiger Festsetzung gepflanzt. Bei den vorgeschlagenen Sträuchern handelt
es sich ausschließlich um höher und ausladend wachsende Arten, die auf
natürliche Standorte angewiesen sind. Daher wurde von der SKF GmbH eine
Begrünung mit pflegeleichten, bodendeckenden Arten wie Schneebeere und
Kartoffelrose vorgenommen. Diese Pflanzung ist jedoch nicht mit den
Festsetzungen des Bebauungsplanes vereinbar. Aus diesem Grund erfolgt eine
Änderung der betroffenen, für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes
geltenden Festsetzungen
Die Bebauungsplanänderung wurde als Bebauungsplan der
Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt, denn sie betrifft Teile von Grundstücksflächen innerhalb des Industriegebietes.
Gemäß § 13 a Absatz 2 Nummer1 BauGB ist ein Umweltbericht nicht erforderlich.
Die geordnete städtebauliche Entwicklung wird durch die Planung nicht
beeinträchtigt.
Der Öffentlichkeit wurde vom 21. Juli 2012 bis 22.
August 2012 Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der Landkreis
Lüchow-Dannenberg wurde als betroffener Träger öffentlicher Belange im gleichen
Zeitraum beteiligt. Dieser hat eine Stellungnahme abgegeben und Unstimmigkeiten
in der Begründung angemerkt. Trotz der redaktionellen Änderungen der Begründung
kann das Verfahren abgeschlossen werden.
Die Kosten werden von der SKF GmbH erstattet.
Der
Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu
empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschuss zu fassen:
Der
Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über
die Stellungnahme des Landkreises wird, wie aus der Anlage ersichtlich, entschieden
und
b) der
Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes „Industriegebiet Seerauer Straße
(SKF)“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.