Das Niedersächsische
Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 129 vor, dass die
Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres
aufzustellen ist.
Der Stadtdirektor hat
die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie
mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu
diesem Bericht dem Rat vorzulegen.
Der Rat sollte gemäß §
129 (1) NKomVG über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das
Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen und zugleich über die Entlastung entschieden
haben.
Die Jahresrechnung für
das Haushaltsjahr 2009 wurde am 28. April 2010 aufgestellt und vom
Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.
Die Haushaltsrechnung
schließt wie folgt ab:
Verwaltungshaushalt
Einnahmen = 9.929.997,58
€
Ausgaben = 11.057.712,23
€
Vermögenshaushalt
Einnahmen = 1.831.770,56
€
Ausgaben = 1.831.770,56
€
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die
Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr
2009 vom 8. November 2011 wurde der Stadt Lüchow (Wendland) am 24. November
2011 zugeleitet.
Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen,
Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 4.1 Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt
Für die Bildung der genannten Haushaltsausgabereste im
Vermögenshaushalt liegen entsprechende Beschlüsse zugrunde.
Der bei der Haushaltsstelle 6300.9500 (Baukosten für
Straßen, Wege, Plätze, Brücken) vorhandene Haushaltsausgaberest war zum größten
Teil für den in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 durchführten Innenstadtausbau
vorgesehen.
Die bei den Haushaltsstellen 7910.9400 (Sonstige
Förderung von Wirtschaft und Verkehr - Baukosten) und 7910.9870
(Investitionszuschuss an private Unternehmen zur Wirtschaftsförderung)
vorhandenen Haushaltsausgabereste waren als Wirtschaftsfördermittel für das
Kulturzentrum vorgesehen. Da das Projekt nunmehr nicht mehr umgesetzt wird,
können die Mittel eingespart werden.
Der Haushaltsausgaberest bei der Haushaltsstelle 7910.9880
ist für Kleinstförderungen vorgesehen.
Zu 4.2 Fehlende Belege
Da in der Samtgemeinde-Kasse keine Buchung ohne Beleg
erfolgt, können die fehlenden Belege nur falsch abgelegt worden sein. Es wird
zukünftig noch genauer auf eine korrekte Belegablage geachtet.
Zu 4.3 Bezahlung einer Baumaßnahme an der Grundschule
Schnega
Der Betrag wurde inzwischen der Stadt von der
Samtgemeinde erstattet.
Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie
folgt zusammengefasst worden:
Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Lüchow
(Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als angespannt zu
bezeichnen.
Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen
Bestimmungen.
Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält,
wird gemäß § 156 Absatz 1 NKomVG bestätigt, dass
-
der Haushaltsplan
eingehalten wurde,
- die
einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise
begründet und belegt sind,
- bei
den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach
den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden
Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,
- die
Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten
worden sind.
Die Prüfung hat nach Auffassung des
Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der
Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des
Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt,
a) die vom
Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt
Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2009 festzustellen und
b) dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr
2009 Entlastung zu erteilen.