Betreff
Vorlage des Prüfungsberichtes für das Haushaltsjahr 2009 und Entscheidung über die Entlastung
Vorlage
096/2012 ST
Aktenzeichen
202501SG:2010
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Das Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) schreibt in § 129 vor, dass die Jahresrechnung innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufzustellen ist.

 

Der Stadtdirektor hat die Vollständigkeit und Richtigkeit der Jahresrechnung festzustellen und sie mit dem Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes und seiner Stellungnahme zu diesem Bericht dem Rat vorzulegen.

 

Der Rat sollte gemäß § 129 (1) NKomVG über die Jahresrechnung bis spätestens 31. Dezember des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres beschlossen und zugleich über die Entlastung entschieden haben.

 

Die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2009 wurde am 28. April 2010 aufgestellt und vom Stadtdirektor auf Vollständigkeit und Richtigkeit festgestellt.

 

Die Haushaltsrechnung schließt wie folgt ab:

 

Verwaltungshaushalt

 

     Einnahmen       =      9.929.997,58 €

     Ausgaben        =    11.057.712,23 €

 

Vermögenshaushalt

 

     Einnahmen       =      1.831.770,56 €

     Ausgaben        =      1.831.770,56 €

 

Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung der Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2009 vom 8. November 2011 wurde der Stadt Lüchow (Wendland) am 24. November 2011 zugeleitet.

 

Zu Punkt 4. Hinweise, Empfehlungen, Prüfungsbemerkungen, wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 4.1 Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt

 

Für die Bildung der genannten Haushaltsausgabereste im Vermögenshaushalt liegen entsprechende Beschlüsse zugrunde.

Der bei der Haushaltsstelle 6300.9500 (Baukosten für Straßen, Wege, Plätze, Brücken) vorhandene Haushaltsausgaberest war zum größten Teil für den in den Haushaltsjahren 2011 und 2012 durchführten Innenstadtausbau vorgesehen.

 

Die bei den Haushaltsstellen 7910.9400 (Sonstige Förderung von Wirtschaft und Verkehr - Baukosten) und 7910.9870 (Investitionszuschuss an private Unternehmen zur Wirtschaftsförderung) vorhandenen Haushaltsausgabereste waren als Wirtschaftsfördermittel für das Kulturzentrum vorgesehen. Da das Projekt nunmehr nicht mehr umgesetzt wird, können die Mittel eingespart werden.

 

Der Haushaltsausgaberest bei der Haushaltsstelle 7910.9880 ist für Kleinstförderungen vorgesehen.

 

Zu 4.2 Fehlende Belege

 

Da in der Samtgemeinde-Kasse keine Buchung ohne Beleg erfolgt, können die fehlenden Belege nur falsch abgelegt worden sein. Es wird zukünftig noch genauer auf eine korrekte Belegablage geachtet.

 

Zu 4.3 Bezahlung einer Baumaßnahme an der Grundschule Schnega

 

Der Betrag wurde inzwischen der Stadt von der Samtgemeinde erstattet.

 

Das Prüfungsergebnis ist vom Rechnungsprüfungsamt wie folgt zusammengefasst worden:

 

Die finanziellen Verhältnisse der Stadt Lüchow (Wendland) sind, auf den Berichtszeitraum bezogen, als angespannt zu bezeichnen.

 

Der Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.

 

Soweit dieser Bericht keine Einschränkungen enthält, wird gemäß § 156 Absatz 1 NKomVG bestätigt, dass

 

-                      der Haushaltsplan eingehalten wurde,

-           die einzelnen Rechnungsbeträge sachlich und rechnerisch in vorschriftsmäßiger Weise begründet und belegt sind,

-           bei den Einnahmen und Ausgaben des gemeindlichen Geld- und Vermögensverkehrs nach den bestehenden Gesetzen und Vorschriften unter Beachtung der maßgebenden Verwaltungsgrundsätze und der gebotenen Wirtschaftlichkeit verfahren worden ist,

-           die Vorschriften über den Nachweis des Vermögens und der Schulden eingehalten worden sind.

 

Die Prüfung hat nach Auffassung des Rechnungsprüfungsamtes zu keinen Beanstandungen geführt, die der Beschlussfassung über die Jahresrechnung sowie der Entlastung des Stadtdirektors gem. § 129 NKomVG entgegenstehen.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         die vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüfte Jahresrechnung der Stadt Lüchow (Wendland) für das Haushaltsjahr 2009 festzustellen und

 

b)         dem Stadtdirektor gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2009 Entlastung zu erteilen.