Betreff
Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser
Vorlage
102/2012 ST
Aktenzeichen
(4) 10 36 00 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 21. Februar 2011 die als Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser beschlossen.

 

Für den Adventsmarkt der Stadt Lüchow (Wendland) werden alle Holzhäuser an der Kirche aufgebaut.

Im vergangenen Jahr wurde für den Markt ein neues Konzept erarbeitet und auf die Zahlung des Nutzungsentgeltes verzichtet, um den Markt attraktiv gestalten zu können.

Dieses Konzept ist von den Besuchern des Marktes sehr gut angenommen worden.

 

Im Vorgespräch für den Markt 2012 wurde mehrfach der Wunsch geäußert, die Holzhäuser wie im Vorjahr wieder kostenfrei zur Verfügung zu stellen, da es schwierig sei, das Nutzungsentgelt aufzubringen.

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat sich in seiner Sitzung am 10. September 2012 bereits mit der Angelegenheit befasst und beschlossen, die Holzhäuser zum diesjährigen Adventsmarkt kostenfrei zur Verfügung zu stellen.

 

Die Kosten des Kommunal-Service Lüchow für den Auf- und Abbau werden aus dem Haushalt der Stadt Lüchow (Wendland) gezahlt.

 

Um auch weiterhin die Veranstaltungen der Stadt Lüchow (Wendland) attraktiv gestalten zu können, hat die Verwaltung die Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser überarbeitet und Änderungen in den §§ 3 und 4 vorgenommen.


Mindereinnahmen im Haushalt der Stadt Lüchow (Wendland)


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt dem Entwurf über die Richtlinien zur Vergabe der städtischen Holzhäuser, der dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt ist, zuzustimmen.