Betreff
115. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Stadt Lüchow (Wendland) - Loger Winkel - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
049/2012 SG
Aktenzeichen
612009SG:115. Änderung Loger Winkel
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Baugebiet Loger Winkel wurde ein Bereich für die Planung der Ortsumgehung vom Flächennutzungsplan freigehalten. Nach Fertigstellung der Ortsumgehung kann das Baugebiet an die Straßentrasse herangezogen werden. Außerdem sind zurzeit Gewerbeflächen an übergeordneten Straßen gefragt. Das im Besitz der Stadt Lüchow (Wendland) befindliche Grundstück 2/3, Flur 11, Gemarkung Loge, ist zurzeit als Sondergebiet „Einkauf für Fachmärkte“ dargestellt.

Auf Grund einer vorhandenen Nachfrage hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, den Bebauungsplan zu ändern und das stadteigene Grundstück als Gewerbegebiet auszuweisen. Da die Bebauungsplanänderung in die Grundzüge der Flächennutzungsplanung eingreift, ist es erforderlich, diesen ebenfalls entsprechend zu ändern. Die Stadt Lüchow (Wendland) hat um eine derartige Änderung des Flächennutzungsplanes gebeten und wird die Kosten übernehmen.


Die Kosten der Flächennutzungsplanänderung werden von der Stadt Lüchow (Wendland) getragen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan in der Stadt Lüchow (Wendland) im Gebiet Loger Winkel zu ändern und das Gebiet in die freie Fläche zur Ortsumgehung zu erweitern, das Flurstück 2/3 als Gewerbegebiet sowie eine entsprechende Ausgleichsfläche für den Eingriff auszuweisen.