hier: Kostenspaltung
Für die Herstellung
des Gehweges in der "Seerauer Straße" einseitig im Bereich
Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße sind Kosten in Höhe von
24.552,98 € entstanden. Nach Abzug des 10 %igen Eigenanteils in Höhe von
2.455,30 € verbleibt ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 22.097,68 €, der auf
die erschlossenen Grundstücke zu verteilen ist.
Noch nicht hergestellt ist der Restgehweg auf der westlichen Seite.
Gemäß § 127 (3) BauGB
i.V.m. § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der
Stadt Lüchow (Wendland) vom 24.08.1997 können die Beiträge für Teile der
Erschließungsanlagen selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).
Der
Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß § 127 (3) BauGB i.V.m. § 9 der Satzung über
die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lüchow (Wendland) vom
24.08.1997 werden die Erschließungsbeiträge für die Herstellung des Gehweges /
einseitig in der Seerauer Straße im Bereich Roland-Brandin-Straße bis
Konsul-Wester-Straße im Wege der Kostenspaltung abgerechnet.
keine