Betreff
Beratung und Beschlussfassung über die Abrechnung von Erschließungsbeiträgen "Seerauer Straße", Stadt Lüchow (Wendland);
hier: Kostenspaltung
Vorlage
657/13
Aktenzeichen
602110:0032/allgemein
Art
Sitzungsvorlage Stadt.

Für die Herstellung des Gehweges in der "Seerauer Straße" einseitig im Bereich Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße sind Kosten in Höhe von 24.552,98 € entstanden. Nach Abzug des 10 %igen Eigenanteils in Höhe von 2.455,30 € verbleibt ein umlagefähiger Aufwand in Höhe von 22.097,68 €, der auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen ist.  Noch nicht hergestellt ist der Restgehweg auf der westlichen Seite.

Gemäß § 127 (3) BauGB i.V.m. § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lüchow (Wendland) vom 24.08.1997 können die Beiträge für Teile der Erschließungsanlagen selbstständig erhoben werden (Kostenspaltung).

 


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, gemäß § 127 (3) BauGB i.V.m. § 9 der Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen in der Stadt Lüchow (Wendland) vom 24.08.1997 werden die Erschließungsbeiträge für die Herstellung des Gehweges / einseitig in der Seerauer Straße im Bereich Roland-Brandin-Straße bis Konsul-Wester-Straße im Wege der Kostenspaltung abgerechnet.

 


keine