In der gemeinsamen
Sitzung des Samtgemeindeausschusses der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) und des
Verwaltungsausschusses der Stadt Lüchow (Wendland) am 27. September 2012 wurde
für die Kostenerstattung des Jahres 2011 Übereinstimmung über die
Bemessungsgrundlage bei den Personalkosten 2011 in Höhe von 531.794,00 €
erzielt. Davon sollten wie bisher 75 % erstattet werden. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat daher in seiner Sitzung am
15. Oktober 2012 beschlossen, für das Jahr 2011 einen Betrag in Höhe von
398.845,50 € an die Samtgemeinde zu erstatten.
Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüchow (Wendland) hat in der gleichen Sitzung
über den Abschluss einer neuen „Vereinbarung über die Kostenerstattung für die
Durchführung von Verwaltungsaufgaben“ ab dem 1. Januar 2012 entschieden. In § 3
dieser Vereinbarung ist für die Jahre 2011 bis 2013 geregelt, dass für die
Bereitstellung von Sachmitteln (Sach- und Sachgemeinkosten) jährlich ein Betrag
in Höhe von 50.000,00 € (statt wie bisher 20.000,00 €) an die Samtgemeinde
erstattet wird.
Für das Jahr 2011 sind
somit zu erstatten:
Personalkostenerstattung 398.845,50 €
Sach-/Sachgemeinkosten 50.000,00 €
Gesamterstattung 2011 448.845,50 €
Bisheriger Planansatz
2011 295.400,00
€
Überplanmäßige Ausgabe
2011 153.445,50
€
Zur Finanzierung der
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 153.445,50 € ist eine spezielle Deckung
nicht möglich und der Betrag ist somit aus dem Gesamthaushalt zu decken.
Der Verwaltungsausschuss
beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt für die Erstattung der Personal- und Sachkosten der
Samtgemeinde im Jahre 2011 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 153.445,50 €
für das Sachkonto 4452000, Kostenstelle105008, Kostenträger 111528,
Haushaltsjahr 2011.