Betreff
Jahresabschluss des Eigenbetriebes "Kommunal-Service Lüchow" zum 31. Dezember 2011
Vorlage
060/2012 SG
Aktenzeichen
666201SG:Jahresabschlüsse/2011/Abschluss
Art
Sitzungsvorlage SG

Für den Eigenbetrieb ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang - unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

Der Jahresabschluss des „Kommunal-Service Lüchow“ zum 31. Dezember 2011 einschließlich Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt und den Mitgliedern des Betriebsausschusses in der Sitzung am 20. April 2012 vorgestellt. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg und der Jahresabschluss einschließlich Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.

Die Bilanz des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ schließt für das Geschäftsjahr 2011 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.137.732,92 € ab. Auf der Aktivseite werden insbesondere das Sachanlagevermögen im Gesamtwert von 1.019.523,73 € sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt 117.554,69 € ausgewiesen. Der Gesamtwert des Sachanlagevermögens ist auf Grund der getätigten Investitionen gestiegen. Neben den planmäßigen Abschreibungen waren auf den Grasshopper, der in Folge eines Unfalls Ende 2011 einen wirtschaftlichen Totalschaden erlitt, außerplanmäßige Abschreibungen in Höhe von 5.520,00 € zu verrechnen. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) u. a. auf Grund der Übernahme von Altersteilzeitverpflichtungen. Aus der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen Bankkonten ergab sich zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von 18.937,75 €. Das Eigenkapital ist durch den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.720,13 € gesunken. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2011 rund 62,9 % (im Vorjahr: 58,5 %) und ist als gut zu bezeichnen. Rückstellungen waren insbesondere für Altersteilzeitverpflichtungen sowie Ansprüche aus nicht abgegoltenen Überstunden zu bilden.

Insbesondere auf Grund der unter den Planansätzen gebliebenen Personalaufwendungen, was u. a. durch die zum Bilanzstichtag rückläufigen Rückstellungen für Resturlaubsansprüche und Mehrarbeitsstunden bedingt ist, lag das Jahresergebnis mit - 18 T€ über unseren Erwartungen für das Jahr 2011. Durch den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen, in den Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten in 2011 Umsatzerlöse in Höhe von 1.285.149,98 € erzielt werden; diese lagen um 130.094,23 € unter dem Vorjahresniveau. Die Materialaufwendungen sind insbesondere für die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen an Fahrzeugen und Geräten sowie den Bedarf an Kraft- und Schmierstoffen angefallen. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für Versicherungen, Gebäudereinigung, EDV, Aus- und Fortbildung.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 einschließlich Lagebericht wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg Vorort im September 2011 geprüft. Mit Datum vom 1. Oktober 2012 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Von der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.720,13 € auf neue Rechnung vorzutragen.


entfällt


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)         den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011 des „Kommunal-Service Lüchow“ festzustellen,

 

b)         den für das Geschäftsjahr 2011 ausgewiesenen Jahresfehlbetrag in Höhe von 17.720,13 € auf neue Rechnung vorzutragen und

 

c)         der Betriebsleitung gemäß § 33 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.