Betreff
Wirtschaftsplan 2013 für den Eigenbetrieb "Kommunal-Service Lüchow"
Vorlage
063/2012 SG
Aktenzeichen
666202SG:Wirtschaftspläne/2013
Art
Sitzungsvorlage SG

Grundlage für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 13 Eigenbetriebsverordnung (EigBetrVO) sowie § 8 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Absatz 4 der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den vorbereitenden Beschluss des Betriebsausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht laut § 13 Absatz 1 EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan, der Stellenübersicht sowie der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung.

 

Der Erfolgsplan 2013 weist einen Jahresüberschuss in Höhe von 17.600,00 € aus. Den Aufwendungen in Höhe von 1.418.000,00 € stehen auf Grund der Verteilung der Aufwendungen für die Sanierung der Straßenkehrmaschine über einen Kalkulationszeitraum von drei Jahren Erträge von insgesamt 1.435.600,00 € gegenüber.

Das Gesamtvolumen des Erfolgsplanes ist im Vergleich zu den Ansätzen des Nachtrages 2012 um rund 30.620,00 € angestiegen. Die u. a. durch die tariflichen Erhöhungen gestiegenen Personalkosten und die im Vergleich zu 2012 höheren Ansätze für Materialaufwendungen konnten nicht durch die Einsparungen bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen kompensiert werden. (Eine Gegenüberstellung der Ansätze 2012 (Nachtrag) und 2013 einschließlich des Ist-Zustandes per 30 September 2012 ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.)

 

Zur Finanzierung der Investitionen, der Entnahmen aus den Sonderposten und den Rückstellungen stehen die geplanten Abschreibungen sowie der Jahresüberschuss zur Verfügung. Der verbleibende Finanzierungsbedarf in Höhe von 50,00 € kann durch den Abbau der in Vorjahren erwirtschafteten Finanzmittelüberschüsse gedeckt werden.

Im Stellenplan 2013 sind im Vergleich zum Vorjahr zwei Stellen (Entgeltgruppe 5) nach Beendigung der Altersteilzeit weggefallen und eine neue Stelle (Entgeltgruppe 3) vorgesehen. Durch die Schaffung der neuen Stelle sollen insbesondere die Erfüllung des bestehenden Auftragsvolumens sichergestellt sowie die Zeiten aus Rufbereitschaftseinsätzen ausgeglichen werden. Des Weiteren ist in den Personalkosten die Beschäftigung von zwei Saisonkräften für jeweils sechs Monate berücksichtigt worden.



Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des „Kommunal-Service Lüchow“ für das Geschäftsjahr 2013 in der vorliegenden Fassung zuzustimmen.