a) Beschluss über Stellungnahmen
b) Satzungsbeschluss
Im Westen der Stadt Lüchow (Wendland) besteht seit
Jahren an der Dannenberger Straße ein Einkaufsmarkt als Vollsortimenter. Vor
einiger Zeit hat sich von derselben Kette ein Getränkemarkt weiter westlich
angesiedelt. Von der Firmenleitung besteht der Wunsch, die bisher räumlich
getrennten Märkte an einer Stelle zusammenzulegen, um die Betriebsführung zu
erleichtern. Darüber hinaus soll der Vollsortimenter in der Verkaufsfläche
erweitert werden. Im Gebäude des derzeitigen Vollsortimenters ist die
Einrichtung eines Discounters geplant.
Der
derzeit rechtsverbindliche Bebauungsplan setzt für den gesamten Geltungsbereich
ein Gewerbegebiet fest, in welchem
Einzelhandelsbetriebe bis zu einer Geschossfläche von im Baugebiet insgesamt
1.350 m² zulässig sind. Ausnahmsweise können flächenintensive Fachmärkte bis zu
einer Geschossfläche von im Baugebiet insgesamt 5.000 m² zugelassen werden,
wenn hierdurch das innerstädtische Zentralitätsgefüge lediglich ergänzt und
nicht beeinträchtigt werden kann.
Geplant sind innerhalb des Plangebietes die Errichtung
eines Lebensmittel-Verbrauchermarktes einschließlich Getränkemarkt mit einer
Verkaufsfläche von 2.000 m2, ein Drogeriemarkt mit einer
Verkaufsfläche von 700 m2, ein Möbel- und Küchenstudio mit einer
Verkaufsfläche von 220 m2, ein Friseur mit einer Grundfläche von 80
m2, ein Kiosk mit einer Verkaufsfläche von ca. 60 m2 und
eine Betriebsleiterwohnung. Der Bebauungsplan „Leibnizstraße/Dannenberger
Straße“ setzt als Art der baulichen Nutzung ein Sondergebiet (SO) „Einkauf“
fest.
Die Träger öffentlicher Belange und die Öffentlichkeit
wurden im Februar / März 2012 an der Planung beteiligt. Die Industrie- und
Handelskammer Lüneburg und der Landkreis Lüchow-Dannenberg haben in diesem
Verfahrensschritt umfangreiche Stellungnahmen abgegeben. Die Industrie- und Handelskammer
fordert ein Verträglichkeitsgutachten, auch unter Berücksichtigung einer
Nachnutzung der freiwerdenden Immobilie. Außerdem werden Hinweise für
rechtssichere Festsetzungen für das Sondergebiet gegeben. Der Landkreis fordert
zusätzliche Ausführungen in Bezug zur Raumordnung und setzt sich mit einer
Reihe von Festsetzungen auseinander.
Auf Grund der Stellungnahme der Industrie- und
Handelskammer wurde die CIMA, welche das Einzelhandelsentwicklungskonzept
erstellt hat, zu dem Projekt eingeschaltet und um eine Stellungnahme gebeten.
Außerdem wurde mehrmals mit der Industrie- und Handelskammer bezüglich der
Festsetzungen diskutiert. Weiterhin wurde klargestellt, dass kein
Verträglichkeitsgutachten erforderlich ist, da ein bestehender Einzelhandelsstandort
„wieder belebt“ und ergänzt wird, was auch im Einzelhandelsentwicklungskonzept
positiv dargestellt ist. Diese Ansicht wird auch vom Landkreis vertreten.
Der geänderte Entwurf wurde vom 5. bis einschließlich
19. November 2012 erneut öffentlich ausgelegt. Während der Auslegung haben der
Landkreis Lüchow-Dannenberg und die Industrie- und Handelskammer erneut
Stellungnahmen abgegeben. Der Landkreis hat im Wesentlichen die Aussagen der
ersten Stellungnahme wiederholt. Die Industrie- und Handelskammer besteht
weiterhin auf ein Verträglichkeitsgutachten, insbesondere im Hinblick auf die
Nachnutzung des leerfallenden Gebäudes an der Dannenberger Straße.
Die erneuten Stellungnahmen bewirken keine Änderung
der Planung. Die Beschlussvorschläge sind als Anlagen beigefügt.
Das Verfahren wurde gemäß § 13a BauGB durchgeführt.
Die Planungskosten werden von der
Firma Kuhagen erstattet.
Der Umwelt-, Bau- und Grundstückausschuss
beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen,
folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,
a) über die Stellungnahmen wird, wie in
den Anlagen, die der Sitzungsvorlage beigefügt sind, aufgeführt, entschieden
und
b) der Entwurf des Bebauungsplanes „Leibnizstraße/Dannenberger
Straße“ wird als Satzung beschlossen mit der Begründung.