Betreff
Abstufung von Ortsverbindungsstraßen
Vorlage
130/2012 ST
Aktenzeichen
661114SG:Allgemein
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bereits seit längerer Zeit ist die Abstufung von Ortsverbindungsstraßen zu Wirtschaftswegen in der Diskussion. Durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde eine Liste von Straßen erarbeitet, deren Abstufung denkbar ist.

 

Bisher ist es zu keinen Lösungen zwischen der Samtgemeinde und den Mitgliedsgemeinden gekommen. Ende Oktober dieses Jahres hat die Samtgemeinde die Angelegenheit erneut in Erinnerung gerufen und die Mitgliedsgemeinden um Mitteilung gebeten, welche Straßen aus ihrer Sicht für eine Abstufung infrage kommen.

 

Im Bereich der Stadt Lüchow (Wendland) kommen folgende Straßen in Betracht:

 

OV-Straße 77 (Lüsen - Lübeln) teilweise               =          1.045 m

OV-Straße 67 (Ganse - Satemin) teilweise           =             356 m

OV-Straße 61 (Bösel - Teplingen) teilweise          =          1.656 m

OV-Straße 56 (Weitsche - Ranzau)                        =          7.308 m

OV-Straße 18 (Jabel - Güstritz)                               =          1.050 m

 

Seitens der Stadt Lüchow (Wendland) ist zu entscheiden, ob sie einer Abstufung zustimmt.

 

Ursprünglich war durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eine Übernahmeentschädigung von 3,00 €/lfd. m ausgelobt worden. Die steht auch weiterhin zur Verfügung.


Je nach Beschluss Einnahmen in Höhe von 3,00 €/lfd. Meter und im Gegenzug zusätzliche Unterhaltskosten für die Wirtschaftswege.


Ohne