Betreff
Niederlegung des Ratsmandates von Herrn Hans-Jürgen Bätge
Vorlage
131/2012 ST
Aktenzeichen
129300ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit Schreiben vom 19. November 2012 hat das Mitglied im Rat der Stadt Lüchow (Wendland), Herr Hans-Jürgen Bätge, sein Ratsmandat mit sofortiger Wirkung niedergelegt. Gemäß § 52 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) stellt der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) zu Beginn der nächsten Sitzung fest, ob die Voraussetzung des § 52 Absatz 1 Nr. 1 NKomVG vorliegt.

 

Der Sitzverlust tritt jedoch nicht schon mit dem Eingang der Verzichtserklärung ein, sondern erst in dem Augenblick, in dem der Rat den Beschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG gefasst hat. Dem Betroffenen ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Nds. Gemeinde- u. Kreiswahlgesetzes (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Wahlausschuss ist Herr Heimfried Großmann, Im Rundling 10, OT Rehbeck, 29439 Lüchow (Wendland), die nächste Ersatzperson auf dem Vorschlag der CDU (Listenwahl). Er hat das Amt angenommen.

 

Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen. Da Zweifel nicht bestehen, hat der Wahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Herrn Hans-Jürgen Bätge für den Rat der Stadt Lüchow (Wendland) auf die Ersatzperson, Herrn Heimfried Großmann, übergeht.

 

Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.

 

Die Mitgliedschaft des Herrn Heimfried Großmann beginnt gemäß § 51 NKomVG frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) stellt gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG fest:

 

a)         Die Mitgliedschaft von Herrn Hans-Jürgen Bätge, Hohe Koppel 9, OT Saaße,            29439 Lüchow (Wendland), im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) ist durch       Verzichtserklärung vom 19. November 2012 beendet.

 

b)         Der Sitz geht gemäß § 44 NKWG auf Herrn Heimfried Großmann, Im Rundling 10, OT Rehbeck, 29439 Lüchow (Wendland), als nächste, hierzu bereite Ersatzperson des Wahlvorschlages der CDU (Listenwahl) über.