Betreff
Antrag an das Land Niedersachsen auf Umwandlung von Mitteln aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 NFAG
Vorlage
072/2012 SG
Aktenzeichen
203003SG:0007
Art
Sitzungsvorlage SG

Anlässlich der Gespräche mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen des Entschuldungsvertrages ist auch über die noch zur Verfügung stehenden 18,5 Mio. € aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg verhandelt worden. Es wurde vereinbart, dass aus der Region ein Antrag auf Umwandlung dieser Mittel als Bedarfszuweisung nach § 13 Niedersächsisches Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG) gestellt wird. Das Land verlangt hierzu ein abgestimmtes einheitliches Konzept für den Mitteleinsatz.

 

Da es sich bei Bedarfszuweisungen um Landesmittel handelt, scheiden diese bei der Kofinanzierung vom Europäischen Programm bzw. Landesprogrammen aus, da diese bereits mit Landesmitteln kofinanziert bzw. finanziert sind und eine Doppelförderung nicht zulässig ist. Der Einsatz der 18,5 Mio. € kommt im Falle der Umwandlung als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben, also nur für Vorhaben in Betracht, für die es keine Förderungsprogramme gibt. Im Übrigen können nach § 13 Absatz 1 NFAG nur Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden und Landkreise Empfänger von Bedarfszuweisungen sein.

 

In den letzten Jahren ist einvernehmlich im Landkreis Lüchow-Dannenberg das Thema „Bildung“ als starker kommunaler Schwerpunkt festgelegt worden. Es besteht massiver Handlungsbedarf an den beiden kreiseigenen Schulzentren in Lüchow (Wendland) und Dannenberg (Elbe). Eine Förderaussicht ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde sollten diese Mittel für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren eingesetzt werden.

 

In Abstimmung der Samtgemeinden Elbtalaue, Lüchow (Wendland), Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg soll daher folgende Antragsformulierung an das Land erfolgen:

 

„Es wird beantragt, für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Ausgaben nach § 13 NFAG umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.“


Entlastung des Haushaltes des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Schulen.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beantragt, für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 NFAG umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt werden.