Anlässlich der
Gespräche mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport im Rahmen
des Entschuldungsvertrages ist auch über die noch zur Verfügung stehenden 18,5
Mio. € aus der Strukturreform im Landkreis Lüchow-Dannenberg verhandelt worden.
Es wurde vereinbart, dass aus der Region ein Antrag auf Umwandlung dieser
Mittel als Bedarfszuweisung nach § 13 Niedersächsisches Gesetz über den
Finanzausgleich (NFAG) gestellt wird. Das Land verlangt hierzu ein abgestimmtes
einheitliches Konzept für den Mitteleinsatz.
Da es sich bei
Bedarfszuweisungen um Landesmittel handelt, scheiden diese bei der Kofinanzierung
vom Europäischen Programm bzw. Landesprogrammen aus, da diese bereits mit
Landesmitteln kofinanziert bzw. finanziert sind und eine Doppelförderung nicht
zulässig ist. Der Einsatz der 18,5 Mio. € kommt im Falle der Umwandlung als
Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben, also nur für Vorhaben in Betracht, für
die es keine Förderungsprogramme gibt. Im Übrigen können nach § 13 Absatz 1 NFAG
nur Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden sind, Samtgemeinden
und Landkreise Empfänger von Bedarfszuweisungen sein.
In den letzten Jahren
ist einvernehmlich im Landkreis Lüchow-Dannenberg das Thema „Bildung“ als
starker kommunaler Schwerpunkt festgelegt worden. Es besteht massiver
Handlungsbedarf an den beiden kreiseigenen Schulzentren in Lüchow (Wendland)
und Dannenberg (Elbe). Eine Förderaussicht ist nicht gegeben. Aus diesem Grunde
sollten diese Mittel für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der kreiseigenen
Schulzentren eingesetzt werden.
In Abstimmung der Samtgemeinden
Elbtalaue, Lüchow (Wendland), Gartow und des Landkreises Lüchow-Dannenberg soll
daher folgende Antragsformulierung an das Land erfolgen:
„Es wird beantragt,
für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises
Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis
Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Ausgaben nach § 13 NFAG
umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der
kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt
werden.“
Entlastung des Haushaltes
des Landkreises Lüchow-Dannenberg für die Schulen.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
beantragt, für infrastrukturelle Verbesserungen im Gebiet des Landkreises
Lüchow-Dannenberg die verbliebenen Mittel aus der Strukturreform im Landkreis
Lüchow-Dannenberg als Bedarfszuweisung für besondere Aufgaben nach § 13 NFAG
umzuwandeln. Diese Mittel sollen für die Sanierung und Umbaumaßnahmen der
kreiseigenen Schulzentren in Dannenberg (Elbe) und Lüchow (Wendland) eingesetzt
werden.