Mit dem Umbau des
Mehrgenerationenhauses (neu: Allerlüd) ist es aus Sicht der Verwaltung
angezeigt, eine Nutzungsordnung für das Haus zu erlassen. Seit dem 4. Februar
wird das neue Konzept umgesetzt, neue Angebote wurden begonnen. Angelehnt an
die Nutzungsordnungen anderer solcher Häuser wurde für das Allerlüd eine
Nutzungsordnung erarbeitet, die eine Nutzung verschiedener Menschen,
Gruppierungen und Institutionen vorsieht und klärt. Unterteilt wird dabei die
Raumnutzung durch Kursleiter/innen, gemeinnützige Organisationen und
kommerzielle Anbieter.
Nutzer des Hauses
müssen demnach mit der Stadt eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Für die
Nutzung der Räumlichkeiten inkl. Ausstattungen wird eine Nutzungspauschale
erhoben. Kostenlose Überlassungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.
Im Haus und auf dem
Gelände des Allerlüd gilt absolutes Rauchverbot.
Die Nutzungsordnung
sieht weiterhin folgende Anlagen/Anhänge vor:
Anhang I - Kostenübersicht
für die einzelnen Räumlichkeiten
Anhang II - komplette
Ausstattungsübersicht (wird nach endgültiger Ausstattung
der Räume erstellt)
Anhang III - Hinweise
für Kursleiter/innen
Anhang IV - gegenseitige
Rechte und Pflichten der Nutzer und des Allerlüd
(Wir für Sie – Sie für uns)
Ein Entwurf der
Nutzungsordnung inkl. Anhänge ist der Sitzungsvorlage beigefügt.
Der Ausschuss für
Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, der Nutzungsordnung für das Allerlüd (Anlage)
wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) beschließt, der Nutzungsordnung für das Allerlüd (Anlage)
wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: