Betreff
Erlass einer Nutzungsordnung für das Mehrgenerationenhaus Lüchow
Vorlage
011/2013 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Mit dem Umbau des Mehrgenerationenhauses (neu: Allerlüd) ist es aus Sicht der Verwaltung angezeigt, eine Nutzungsordnung für das Haus zu erlassen. Seit dem 4. Februar wird das neue Konzept umgesetzt, neue Angebote wurden begonnen. Angelehnt an die Nutzungsordnungen anderer solcher Häuser wurde für das Allerlüd eine Nutzungsordnung erarbeitet, die eine Nutzung verschiedener Menschen, Gruppierungen und Institutionen vorsieht und klärt. Unterteilt wird dabei die Raumnutzung durch Kursleiter/innen, gemeinnützige Organisationen und kommerzielle Anbieter.

 

Nutzer des Hauses müssen demnach mit der Stadt eine Nutzungsvereinbarung abschließen. Für die Nutzung der Räumlichkeiten inkl. Ausstattungen wird eine Nutzungspauschale erhoben. Kostenlose Überlassungen sind grundsätzlich nicht vorgesehen.

Im Haus und auf dem Gelände des Allerlüd gilt absolutes Rauchverbot.

 

Die Nutzungsordnung sieht weiterhin folgende Anlagen/Anhänge vor:

 

Anhang I       -           Kostenübersicht für die einzelnen Räumlichkeiten

Anhang II      -           komplette Ausstattungsübersicht (wird nach endgültiger Ausstattung

der Räume erstellt)

Anhang III     -           Hinweise für Kursleiter/innen

Anhang IV     -           gegenseitige Rechte und Pflichten der Nutzer und des Allerlüd

(Wir für Sie – Sie für uns)

 

Ein Entwurf der Nutzungsordnung inkl. Anhänge ist der Sitzungsvorlage beigefügt.


Der Ausschuss für Jugend und Soziales beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Nutzungsordnung für das Allerlüd (Anlage) wird zugestimmt.

 

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, der Nutzungsordnung für das Allerlüd (Anlage) wird mit folgenden Änderungen zugestimmt: