Betreff
Feststellung des Sitzverlustes des Ratsherrn Ralf Ristau
Vorlage
009/2013 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Herr Ralf Ristau hat rechtswirksam sein Ratsmandat niedergelegt. Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird in seiner Sitzung am 12. März 2013 feststellen, ob die Voraussetzung des § 52 Absatz 1 Nr. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) vorliegen.

 

Gemäß § 44 Absatz 1 in Verbindung mit § 38 des Niedersächsischen Gemeinde- und Kreiswahlgesetz (NKWG) geht der Sitz auf die nächste Ersatzperson des Wahlvorschlages über, auf dem der Ausgeschiedene gewählt worden ist. Nach Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses durch den Samtgemeindewahlausschuss am 14. September 2011 ist Herr Dr. Gernot Vogelgesang, Banzauer Straße 1 a, 29468 Bergen an der Dumme die nächste Ersatzperson auf dem Vorschlag der SPD (Personenwahl).

 

Vorstehende Feststellung trifft der Wahlleiter gemäß § 44 Absatz 6 NKWG allein, wenn Zweifel über die zu treffende Feststellung nicht bestehen.

 

Da Zweifel nicht bestehen, hat der Samtgemeindewahlleiter festgestellt, dass das Mandat von Herrn Ralf Ristau für den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) auf die Ersatzperson, Herrn Dr. Gernot Vogelgesang, übergeht.

 

Gegen die Feststellung des Sitzüberganges ist der Einspruch gemäß § 49 a Absatz 1 NKWG zulässig.

 

Gemäß § 51 NKomVG beginnt die Mitgliedschaft von Herrn Dr. Gernot Voegelgesang frühestens mit der Feststellung nach § 52 Absatz 2 NKomVG.


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Sitzverlust des Ratsherrn Ralf Ristau gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG festzustellen.